Beiträge von HeikeDog

    Ich bin der Meinung, dass die Vertragsklausel sittenwirdrig und damit unwirksam ist (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch).
    Im Übrigen möchte ich noch folgende Anmerkungen machen:
    Im Laufe der Jahre hat sich zwischen dem Hund und dem Besitzer eine Bindung und Vertrauensverhältnis ergeben. Wenn eine TIERSCHUTZ-Organisation diesen Hund nun aus seiner Familie wieder herausholt, dann hat das nichts mit Tierschutz zu tun. Hier geht es offensichtlich nicht um das Wohl des Hundes sondern nur um Geld. So ein Verein arbeitet höchst unseriös.
    Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass man eigentlich sofort zu einem Anwalt gehen sollte. Dieser kostet aber bekanntlich Geld.
    Um diesem unseriösen Treiben ein Ende zu setzen, würde ich daher nicht zu einem Anwalt, sondern zur Kriminalpolizei gehen. Das Verhalten der "Tierschutz"-Organisation könnte nämlich auch den Straftatbestand der Nötigung (nicht "Erpressung") erfüllen (§ 240 Strafgesetzbuch). Dann würde sich die Staatsanwaltschaft mal mit diesem Verein und seinen Machenschaften beschäftigen.

    Zitat


    Habe gerade mit meiner AmtsVet telefoniert. Die kannte das Urteil und war auch ganz nett.
    Allerdings ist es nicht derselbe Sachkundenachweis, den auch die Halter von Listenhunden ablegen müssen.
    Die Listenhunde sind § 11 Landeshundegesetz.
    Die Orgas sind hingegen § 11 Tierschutzgesetz.
    Ist eine andere Prüfung.
    Sie hat mir noch ein Buch für die Prüfung empfohlen. "Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde)".
    Ist zwar für die Sachkundeprüfung bei Tierheime, Hundepension und HuTa, eignet sich aber genauso für alle Orga's oder Gnadenhöfe.


    Heike und Sam