Ach so, was ich in Bezug auf Diabetikerwarnhunde noch interessant fand ist eine Aufklärung Bezüglich Assistenzhunde und die Vorschrift hierzu.
Hier noch mal ein Auszug aus der Seite von Teamwärts:
"Assistenzhundeprüfung
Oft ist im Zusammenhang mit der Diabetikerwarnhund Ausbildung von einer Prüfung die Rede, die, wenn sie erfolgreich abgeschlossen wird, die Berechtigung beinhaltet, den Hund überallhin mitzunehmen. Als Beispiel und Vorbild wird immer der Blindenführhund genannt.
Hierzu folgende Fakten:
Der Blindenführhund ist als einziger Behindertenbegleithund im Sozialgesetzbuch 5 als Hilfsmittel anerkannt. Die genaue Definition eines tierischen Hilfsmittels ist, dass es dauerhaft benötigt wird und ununterbrochen Leistung erbringt. Diese Bedingungen erfüllt ausschließlich der Blindenführhund. Dazu gehört aber auch, dass der Behinderte durch einen Schwerbehindertenausweis als solcher anerkannt ist.
Die einzige Assistenzhundeprüfung, die (von der IHK Potsdam anerkannt) nachvollziehbare und gleichbleibende Bedingungen bietet, den Schwerbehindertenausweis voraussetzt und von unabhängigen Prüfern durchgeführt wird, ist die des BHV(Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen)
Dennoch hat man sogar mit dieser Prüfung keinen Rechtsanspruch darauf, den Hund als Hilfsmittel überall hin mit zu nehmen. Dieses Recht kann es auch gar nicht grundsätzlich geben, denn es betrifft viel zu viele Gesetze, u.a. das Hausrecht, das Abfallbeseitungsrecht und das Steuerrecht, um nur einige zu nennen. Niemand kann sich per Gesetz über das Hausrecht des Einzelnen hinwegsetzen, womit auch der Blindenführhund kein Recht auf Betreten eines Museums hat, man aber sehr wohl dem Hausrechtsinhaber die Möglichkeit gibt, seine eigene Abwägung zu treffen. Die wird in vielen Fällen für den Behinderten fallen, allein schon, weil es heute durch die Medien einen gewissen Druck gibt.
Zusammengefasst ergibt sich also Folgendes:
1 Einen Rechtsanspruch auf Mitnahme des Hundes in öffentliche oder private Gebäude, Grundstücke oder öffentlichen Nahverkehr gibt es nicht. Auch nicht für den Blindenführhund.
2 Die einzig anerkannte Assistenzhundeprüfung setzt die Kastration des Hundes und den Schwerbehindertenausweis voraus.
3 Da die meisten Diabetiker keinen Schwerbehindertenausweis haben ist eine Prüfung für sie von keinem greifbaren Nutzen
Das heißt nicht, dass ein guter Grundgehorsam eines Hundes nicht nützlich wäre, denn gerade der Diabetiker möchte natürlich seinen Hund überall mitnehmen können und immer um sich haben. Ein wohlerzogener Hund genießt auch ein größtmögliches Maß an Freiheit. Und jeder, der einen Hund als Hilfsmittel hat, steht auch in der Verpflichtung, diesen ordentlich auszubilden und zu erziehen, damit die Toleranz und Akzeptanz der Öffentlichkeit nicht zu sehr strapaziert oder durch schlechtes Benehmen ins Gegenteil verkehrt wird.
Es ist aber nicht korrekt, mit einem Prüfungsabschluss Privilegien zu versprechen, die noch nicht geregelt und durchsetzbar sind."
Quelle: http://www.teamwaerts.com/?page_id=1437
Es ist insofern interessant, als das man nicht teure Prüfungen mit dem Hund ablegen muss, die letztlich nicht wirklich viel bringen. Eine individuelle Ausbildung des Hundes und der Menschen macht da viel mehr Sinn und wird letztlich wahrscheinlich wensentlich kostengünstiger sein.
Auch interessant zu den rechtlichen Grundlagen ist folgender Link:
http://www.diabetiker-spuerhunde.de/rechtliche-grundlagen/
Zitat
Es ist lieb, dass Du der Familie helfen willst, aber ich würde die Eltern jetzt nicht allzu heiß auf einen Diabeteswarnhund machen. Es klingt so schön beruhigend, wenn der Wuff auf die Kids aufpasst, aber der Hund ersetzt auch kein häufiges Messen und erst recht nicht das Spritzen und Kohlehydratezählen.
Du hast schon recht, dass ein Hund nicht das eigene Aufpassen (Messen, Spritzen und KH zählen) ersetzt. Aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass Tüpfels die Menschen heiss machen möchte auf einen solchen Hund, sondern sich ersmal selber informiert, was ein Diabetikerwanhund eigentlich bedeutet, inkl Ausbildung etc.
Zitat
Ich könnte mir außerdem denken, dass diese speziell ausgebildeten Tiere hauptsächlich an alleinstehende, besonders gefährdete Personen vermittelt werden - Menschen, die keine zwei Eltern am Start haben, die darauf achten, ob der Diabetiker passend zum Essverhalten spritzt oder sich vielleicht hypomäßig merkwürdig benimmt.
Es mag ja sein, dass es so "speziell ausgebildete Tiere" gibt, aber man kann genauso gut einen Hund vom Tierschutz selber mit kompetenten Trainern zum Warnhund für Diabetiker ausbilden. Wie schon oben geschrieben.