Heute hat sich das Ordnungsamt mit mir in Verbindung gesetzt. Die übrigens sehr nette Dame wollte von mir die Tierarztrechnungen haben und hat mich außerdem darüber informiert, dass die Dame laut BGB dazu verpflichtet ist die entstandenen Kosten zu tragen
Wenn sie nun nicht genug Geld dafür hat so ist das natürlich ein Problem!
Jedenfalls wird sowohl der Vorfall als auch die Haltung des Hundes sowohl vom Ordnungsamt als auch vom Veterinäramt geprüft werden. Beide Stellen werden der guten Frau einen Besuch abstatten, so viel wurde mir schonmal versichert.
Da es sich um keinen Hund handelt der unter die 20/40 Regelung fällt, konnte mir das Ornungsamt bezüglich der Adresse nicht weiterhelfen und verwies mich an das Steueramt und das Einwohnermeldebüro.
Das Steueramt ist verpflichtet sich an den Datenschutz zu halten, das Einwohnermeldeamt braucht entweder ein Geburtsdatum oder einen vorherigen Wohnort. Beides habe ich leider nicht!
So werde ich wohl erstmal die Adresse nicht bekommen.
Ich bin aber schonmal glücklich, dass das Ordnungsamt sich der Sache annimmt.