Beiträge von Freak83

    Hallo Kati,


    Die Seite habe ich mir schon angesehen. Danke. Und danke auch für deine Nachricht. Ich fänds toll, wenn der Begriff geschützt werden würde.


    Und nochmal was zu Audrey "Die Anforderungen hinsichtlich des Grundgehorsams sind begründet hoch, d.h. der Hund muß absolut verläßlich sein" Hab mir die Prüfung bei der Seite "Leben mit Tieren" angesehen. Die hätte mein Hund höchstwahrscheinlich geschafft. "Sitz" und "Platz" kann sie. Und für Würstchen würde sie sich auch mehr ins Zeug legen. :)

    Hallo Audrey

    Zitat

    Die Anforderungen hinsichtlich des Wesens, Gesundheitszustandes und Grundgehorsams sind je nach "Einsatzgebiet" ziemlich hoch.


    Gibt es dazu gesetzliche Regelungen oder entscheidet die Institution den Einsatz?


    Und wenn es keine Regelung gibt, dann doch theoretisch jeder mit seinem Hund "Therapiehundearbeit" machen, oder?


    Dass man nicht jeden Hund in jedes Gebiet bringen sollte, ist mir auch klar ;)


    Verband der Therapiehunde Deutschland klingt schon mal gut. Da werd ich mich informieren.


    Den Wesenstest werde ich mit meinem Hund machen. Ich sehe da aber wenig Probleme, weil sie keine Aggression gegenüber Menschen, Gegenständen und anderen Hunden zeigt. Außerdem hatte ich sie von klein auf überall mit und sie ist sehr gelassen.


    Besuchshunde kenne ich wohl und finde ihren Einsatz (wenn er sinnvoll erfolgt) auch gut. Das ist nicht die Frage.


    Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass man die Arbeit mit einem Besuchshund therapeutische Arbeit nennen kann, wenn sie nicht von einem Therapeuten durchgeführt wird.


    Bei deinem Link steht das netterweise

    Zitat

    Die Begleitung des Mensch-Hund-Teams durch einen Therapeuten ist dabei unabdingbar.

    Aber das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, oder? Nur gut, wenn es so gemacht wird.

    Also,


    Soweit ich das verstanden habe, ist der Begriff nicht geschützt.
    Jeder kann seinen Hund irgendwo zum "Therapiehund" ausbilden lassen - über die Inhalte lässt sich dort streiten.


    Aber: Ich kann doch nur Therapie machen, wenn ich Therapeut bin, oder nicht? Sprich im allgemeinen Sinne Psychologie studiert habe (mit Abschluss) oder einen Schwerpunkt mit anderer Ausbildung habe.


    Ich bin Pädagogin (Diplom) und kann mich als Kinder-und Jugendtherapeutin ausgebilden lassen. Ohne die Ausbildung und Prüfung darf ich mich gar nicht so nennen.


    Das bedeutet doch, dass zwar der Hund Therapiehund genannt werden kann, aber man mit ihm keine Therapie machen kann, oder?


    Gibts denn da die Möglichkeit meinen Hund als Berufshund anerkennen zu lassen? Wie?


    Ich schaue gerade nach beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und möchte mit meinem Hund auch gern Ziele erreichen. Allerdings hat sie nicht immer den besten Grundgehorsam :smile:


    LG
    F83