Hallo Audrey
Zitat
Die Anforderungen hinsichtlich des Wesens, Gesundheitszustandes und Grundgehorsams sind je nach "Einsatzgebiet" ziemlich hoch.
Gibt es dazu gesetzliche Regelungen oder entscheidet die Institution den Einsatz?
Und wenn es keine Regelung gibt, dann doch theoretisch jeder mit seinem Hund "Therapiehundearbeit" machen, oder?
Dass man nicht jeden Hund in jedes Gebiet bringen sollte, ist mir auch klar
Verband der Therapiehunde Deutschland klingt schon mal gut. Da werd ich mich informieren.
Den Wesenstest werde ich mit meinem Hund machen. Ich sehe da aber wenig Probleme, weil sie keine Aggression gegenüber Menschen, Gegenständen und anderen Hunden zeigt. Außerdem hatte ich sie von klein auf überall mit und sie ist sehr gelassen.
Besuchshunde kenne ich wohl und finde ihren Einsatz (wenn er sinnvoll erfolgt) auch gut. Das ist nicht die Frage.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass man die Arbeit mit einem Besuchshund therapeutische Arbeit nennen kann, wenn sie nicht von einem Therapeuten durchgeführt wird.
Bei deinem Link steht das netterweise
Zitat
Die Begleitung des Mensch-Hund-Teams durch einen Therapeuten ist dabei unabdingbar.
Aber das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, oder? Nur gut, wenn es so gemacht wird.