Hallo,
ich habe jetzt nicht die SuFu genutzt, sondern hoffe einfach mal das so ein Thema nicht schon existiert, bin natürlich für Verlinkungen dankbar.
Kurz zu meinem Anliegen.
Am 1.10.11 sind wir in ein 6-Parteien Haus gezogen, unter uns wohnt die einzige Eigentümerin.
Fast jede Partei hat entweder Katzen oder Vögel.
Da wir auch extra in diese Wohnung gezogen sind, da sie extra nah an einem wunderschönen Wald liegt, haben wir natürlich bei Begehung nach Tierhaltung gefragt.
Unsere Zuständige (wurde über ein Maklerbüro vermittelt) sagte das die Vormieter einen Hund hatten, als wir sie darauf ansprachen, konnte jedoch nicht sagen ob wir einen halten dürften.
Bei der Renovierung haben wir öfters unseren direkten Nachbarn gegenüber getroffen, der so scheint es einen Hund hat. Ich habe ihn schon öfters mit dem Hund rausgehen sehen, auch bellt er vereinzelt drüben. Ob er eine Haltungserlaubnis hat, weiß ich nicht.
Als ich dann unseren Makler nach zwei Wochen wegen eines Hundes gefragt hatte (wenn dann würde 2012 Mitte-Ende ein WSS einziehen), hieß es das die Vorgänger (!) auch einen Hund gehabt hatten und sie irgendwie negativ aufgefallen sind, dadurch wird uns diese untersagt.
Ist das rechtens? Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Makler/Vermieter die Hundehaltung nicht willkürlich entscheiden darf.
Ausserdem haben wir noch zwei Katzen, wo uns gesagt wurde, O-Ton: "Zwei Tiere sollten bei Ihnen jawohl ausreichen!".
Ich würde mich über Urteile freuen, die ich meinem Vermieter/Makler dann mal "unter die Nase halten kann". Auf biegen und brechen soll auf keinen Fall ein Hund einziehen, nur sind wir extra in diese Wohnung gezogen...ein Umzug ist momentan einfach nicht drin.
Danke schonmal für eure Antworten!