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Rassenwahn in Dänemark: Gerettet vor einem Tierquäler – um zu sterben
(Quelle Tierarztblog.com)
Dänemark – Prinsessen wurde in ein Tierheim gebracht, da ein Zivilbeamter beobachtete wie die Hündin misshandelt wurde. Sie war eine süße und zutrauliche Hündin, aber sie war auch, als Folge des Hundegesetzes in Dänemark, eine „nicht erlaubte Rasse“. Deswegen wurde sie zum Tode verurteilt! Die in Dänemark eingeführte Rasseliste hat in nicht einmal ganz 2 Jahren, über 1400 unschuldigen Hunden das Leben gekostet.
Die Rasseliste wurde nicht etwa aufgrund von Statistiken oder wissenschaftlichen Beweisen eingeführt. Wäre dies der Fall, fände man sicherlich Labrador, Golden Retriever, Dackel und Schäferhund auf der Liste, denn diese haben die meisten Beissvorfälle vor Einführung des Gesetzes verursacht, wenn man den Statistiken der Versicherungsgesellschaften betrachtet.
Welcher Hund ist ein verbotener Listenhund? Das Hundegesetz überträgt die Beweislast an den Besitzer und nicht an die Polizei. Jeder Hund, nicht nur derjenige der gebissen hat, ist dadurch gefährdet. Normalerweise liegt die Beweislast bei den staatlichen Stellen, nicht in Dänemark beim Hundegesetz. Wird bei der Polizei ein Tier gemeldet, muß der Besitzer eine Beschlagnahme durch einen Nachweis der “erlaubten” Rasse verhindern.
Hundebesitzer von reinrassigen Tieren, die ordnungsgemäß beim dänischen Register gemeldet sind, haben es verhältnismäßig einfach. Sie legen den Stammbaum vor und können somit die Rasse ihres Tieres beweisen. Besitzer von Mischlingen hingegen haben so gut wie keine Chance. Ohne Papiere, Stammbaum und Zuchtdokumentation ist der Hund der dänischen Polizei auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und wird in 99% der Fälle getötet.
Mit Hunden der Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen darf man nicht nach Dänemark einreisen. Die Haltung und Zucht dieser Tiere ist im Land verboten. Verstöße werden mit harten Strafen geahndet. Ebenso unerwünscht sind andere Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben, also schon Personen angegriffen, Sachen beschädigt haben oder einen aggressiven Eindruck erwecken. Die Sanktionen reichen von Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Einschläferung des Tieres in drastischen Fällen. Der verantwortliche Minister für die dänische Hundeverordnung ist Mette Gjerskov, seine Mail-Adresse: [email='min@fvm.dk'][/email]
Zurzeit kämpft der Verein FairDog.dk um das Überleben des beschlagnahmten Hundes Thor und bittet um Unterstützung durch Protestmails.
Video: Historien om Prinesessen
https://www.youtube.com/watch?v=A6f9um9UtaQ