Ja genau, so war es bisher, Tobi wollte ihn allerdings beim letzten Mal eben so stoppen aus dem Rennen heraus, dass kann vom Viszla natürlich als Provokation angesehen worden sein.
Liebe Lavi, das allerdings finde ich jetzt nicht ganz anständig von dir, immerhin habe ich mir ja nicht ausgesucht, dass ich die letzten Wochen quasi im Bett liegen musste und ich habe meinen Hund auch nicht irgendeinem dritten mitgegeben, sondern wollte ihm einen Gefallen tun, indem ich ihm einen Gassigänger organisiere, damit er eben nicht nur um den Block kommt.
Desweiteren, ja das Geprolle ist mir peinlich, allerdings wird hier nicht auch ständig und immer gepredigt, dass Hunde auch bei Geprolle eine gewisse Frustrationstoleranz haben sollten und nicht ohne Warnung drauf gehen? Wie gesagt, ich möchte dem anderen Hund und seinen Besis nicht ans Bein pissen, ich wollte einfach nur mal wissen, wie es rechtlich aussieht.
[quote="Astor"]Hallo,
der "Proll" war an der Schleppleine - der Visla freilaufend (hat der Visla den nicht angezeigt - dass er gleich takkern möchte ?).
Proll hat zwar provoziert - aber der Visla hat zugebissen.
Somit ist für mich klar - Gefährdungshaftung - somit zahlt die PHV des Visla.
Zu klären wäre - ob hier die Betriebshaftpflicht des Tierhüters einspringt.
Wenn Erwachsene einen Hund reizen und diesem der Kragen platzt und er zwickt - wer haftet da wohl ?
Gefährungshaftung - übrigens lehnt eine PHV auch unberechtigte Forderungen ab - also der Gesellschaft melden - Sachverhalt mitteilen - und schauen was kommt. Vielleicht ist aber der SB auch so hoch, dass der HH den Schaden sowieseo selbst bezahlen muss und der deshalb nicht möchte das gemeldet wird.
Meine Sicht der Dinge
Grüße die Drei