Das nennt man schächten siehe Schächten unter Wikipedia, da der Link hier nicht funzt.
Ein gläubiger Moslem oder Jude wird wohl kaum ein Lamm zum Schächten klauen.
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Neues Benutzerkonto erstellenDas nennt man schächten siehe Schächten unter Wikipedia, da der Link hier nicht funzt.
Ein gläubiger Moslem oder Jude wird wohl kaum ein Lamm zum Schächten klauen.
Sorry, Rückkaufsrecht, sehr aufmerksam :)
Auch eine Schenkung wird in den meisten Fällen in diesen Verträgen ausgeschlossen, sind ja nicht doof die Züchter.
Britta, im Kaufvertrag vom Tierschutz wird da auch ein Vorkaufsrecht reingeschrieben?
Denn nur darum geht es.
Die kostenfreie Rückgabe ist unwirksam, das ist richtig.
Der Vertrag ist natürlich nicht nichtig, wenn dieser individuell verfasst wurde und kein Formularvertrag ist. Da kann einer von 20.000 Richtern anderer Meinung sein, dann muss die Freundin das Glück haben an diesen Richter zu gelangen.
Man kann mit einem Vertrag alles regeln, dafür sind ja Verträge da. Trotzdem ist es schwierig darüber hier was zu sagen ohne den Vertrag zu kennen, es ist für mich ja schon fraglich welche der beiden Handlungen schon den Schadensersatz hervorrufen sollen, die Abgabe an den Ex-Partner oder der Weiterverkauf des Ex-Partners.
Und ich für meinen Teil halte hohe Vertragsstrafen für richtig, nicht um abzukassieren, sondern um abzuschrecken.
Und man sollte immer überlegen, was passiert, wenn man sich trennt. Deswegen darf bei mir auch nur derjenige unterschreiben, der auch bei Trennung den Hund behalten würde. ich mache auch keine Verträge auf 2 Personen, weil auch da Streit bei Trennung vorprogrammiert ist.
Man sollte immer und zu jeder Zeit alles, was man unterschreibt, verstehen und verinnerlichen, ansonsten steht man halt blöd da.
Als Züchter und absoluter Hundefreund, finde ich das Verhalten absolut daneben. Wenn sie die Züchterin ist, dann sollte sie auch da sein und sich um ihre Hündin und die Welpen kümmern. Es ist ja kein Notfall oder dass sie Mal einen Tag weg ist, sondern über 2 Wochen, ne was es alles gibt :/
ZitatWär ja interessant, wie der Fall der TS ausgegangen ist... Aber angesichts dessen, was manche Hundehalter im Bezug auf ihr Hobby so alles normal finden, bin ich fast froh, dass Pferdehalter die Straßensicherheit auf der Straße testen...
Hund im Gericht, in einer Kirche... Mann, Mann.
wieso nimmst Du grundsätzlich Deinen Hund zu allen Behördengängen mit????
Was hat das für einen Sinn???
Es gibt auch Menschen, die Angst vor Hunden haben, die Allergien haben etc. wie sollen sie Dir dann in solchen oftmals beengten Verhältnissen ausweichen, es ist ja nicht so, dass man just for fun zu einer Behörde geht. ich habe dafür keinerlei Verständnis.
Unbedingt das Bauamt anschreiben und informieren, ob da irgendwelche Verbote oder ähnliches sind für das Objekt.
Bausachverständiger wegen Feuchtigkeit, Statik etc. konsultieren, was nützt Euch ein billiges Haus, wenn es morgen zusammenbricht und Ihr dann den Abriss bezahlen müsst(nicht so abwegig, ist dem Mandanten meines Mannes passiert, Kleinstadt, Haus in Innenstadtlage mit Laden unten und Wohnung drüber, gab Probleme mit der Statik, das Haus musste per Ordnungsverfügung der Stadt abgerissen werden, der Kaufpreis war futsch, hinzu kamen die Abrisskosten von ca. 30.000 €).
Und unbedingt den Grundbuchauszug vorher genau ansehen.
Mit dem Futter gerade bei Barf, kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde Kot einsammeln und ihn untersuchen lassen, wenn kein Röhrchen, dann eine Plastiktüte Giardien kann er sich jederzeit überall geholt haben beim Schnuppern.
hätte jetzt auch sofort auf Giardien getippt. Wird leider zu oft nicht Ernst genommen und deswegen ist es weiter im Anmarsch. Wie alt ist Dein Hund und von wo kommt er?