Beiträge von JackRussel35

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    Also ich finde das auch nicht schlimm, meine Hunde hocken manchmal 8-9 oder mal 10 stunden in ein Art Gehege also höher auf manche hier nicht mach das was du denkst ;)


    Man kann eben nicht das machen, was man "denkt", es ist schlichtweg nicht erlaubt!
    Wenn Du es machst, und es merkt keiner oder es stört keinen, dann hast Du Glück gehabt.
    Aber die TS hat die Hunde bei der Arbeit, wo andere das sehen und sich auch schon beschwert haben.

    Zitat

    mich würde stören, dass sie Welpen hat und 9 Monate nicht schafft, die zu vermitteln aus persönlichen Gründen
    aber zwischenzeitlich hat sie Zeit, die nächste Hündin decken zu lassen und neue Hunde zu produzieren?


    Kein Züchter, wo ich kaufen würde


    :gut:


    Man hat nicht einfach einen Wurf, um den man sich schon nicht kümmern konnte und deswegen die Welpen nicht vermittelt hat und macht dann schwups einen Neuen.
    Gerade wenn Hunde im Haus leben, werden sie schon fast automatisch stubenrein, da sie sich das von den anderen Erwachsenen Hunden abgucken und auch das natürliche Reinlichkeitsempfinden es nicht zulässt, dass die Hunde ins Haus machen, es sei denn, sie haben keine andere Möglichkeit(und das finde ich für einen Züchter besonders schlimm).

    Also, ich würde mir das Okay vom Ordnungsamt geben lassen und dem Arbeitgeber vorlegen, denn dann können sie sich gegen solche Beschwerden besser verteidigen. Wenn man sich nicht auskennt, ist man ja oft schnell in der Defensive. Aber hat man ein Okay vom OA kann man dann sagen, ist alles in Ordnung und genehmigt ;)

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    Von Verbot kann ich in dem zitiertem Paragraphen nichts erkennen. Es gelten halt bestimmte Richtlinien für die Haltung an der Leine (meine werden nicht an der Leine gehalten, sondern sind Haushaltungen, die eben auf der Arbeit für 8 Stunden an der Leine sind) wobei sich am Tag 1 Stunde lang mit dem Hund beschäftigt werden muss (das überschreite ich an Arbeitstagen sowie an freien Tagen locker). Die Leinen sind zu kurz, okay. Das kann und werde ich ändern. Das ist das geringste Problem. :ka:


    Die "klassische" Kettenhaltung ist verboten(stattdessen gibt es die Anbindehaltung), und Du hast ja eigentlich nichts anderes bei der Arbeit ;)
    Die Hunde sind an einer Leine, die man mit einer Kette gleichsetzen kann.
    Das Problem ist, wenn das Ordnungsamt Wind davon bekommt, kriegst Du Ärger, da gesetzeswidrige Kettenhaltung, ob es den Hunden gut geht oder nicht. Eine längere Leine würde ich definitiv nicht nehmen, damit können sich die Hunde verletzen/Verheddern.
    Eine Leine kann man mit einer Laufleine, wie in der Anbindehaltung vorgeschrieben, nicht vergleichen.

    Es ist egal, ob die Hunde das kennen und es ihnen nach Deiner Meinung gut geht.
    8 Stunden an der Kette ist nicht erlaubt bzw. Kettenhaltung generell ist nicht erlaubt(es ist jetzt egal, ob die Hunde an der Hundeleine oder an der Kette irgendwo befestigt werden), die Anbindehaltung ist konkret geregelt
    (siehe oben).
    Der Gesetzgeber denkt sich so was ja nicht umsonst aus. Würdest Du einen Hund den ganzen Tag irgendwo an der Kette sehen, wäre das Geschrei groß.
    Ich persönlich halte meine Hunde auch kurzfristig am Stake out(höchstens 1-2 Stunden und auch nur bei Rennveranstaltungen, weil es anders nicht geht), ich persönlich finde es länger nicht angebracht, auch wenn andere da relaxter sind.

    wo ist denn Dein Hund, wenn Du arbeitest? 8-10 Stunden allein in der Wohnung nehme ich an.
    Da kann er doch auch im Garten bleiben, wo ist das Problem?
    Das meint Arktis200 doch!
    Ich finde es ehrlich gesagt nerviger, wenn Hundehalter ihre Hunde überall hin mitnehmen. Es gibt auch Menschen, die haben nicht so gerne, nasse, stinkende, furzende Hunde am Nebentisch sitzen oder in Bus und Bahn. Auch im Büro finde ich Hunde eher unangebracht.

    Wenn man etwas in Besitz hat( alsojederzeit Zugriff drauf hat), dann kann man es nicht stehlen, man kann es nur unterschlagen.
    Eine unterschlagene Sache kann von einem Dritten gutgläubig erworben werden, das ist das Hauptproblem.
    Wenn sie die Papiere nicht vorlegt, wie sollte ein Dritter dann wissen, ob der Hund unterschlagen wurde oder nicht?
    Sollte der Hund mit Papieren gekauft werden, würde ich den gutgläubigen Erwerb verneinen, heisst aber dann, man müsste auf Herausgabe klagen, das kann dauern! In der Zeit hat sich der Hund an die neue Familie gewöhnt etc.


    Es ist eigentlich ganz einfach: Anzeige wegen Unterschlagung, gleichzeitig einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes, damit es schnell geht. Ich verstehe nicht, worauf man hier die ganze Zeit wartet. Ist der Hund erst Mal weg(also verkauft) wird es noch viel schwieriger bis unmöglich den Hund zurückzubekommen, vor allen Dingen, wenn man nicht weiß, wohin der Hund verkauft wurde.