ZitatAlles anzeigenIch schreibe mal wie es bei uns hier in A gehandhabt wird und wie es die hiesigen Gerichte entschieden haben.
1. Was steht im Mietvertrag ?
2. Wenn es heißt: Tierhaltung verlangt die Zustimmung des Vermieters, dann musst du fragen !
3. Wenn in der gleichen Wohnanlage bereits Hunde vorhanden sind, so kann der Vermieter euch die Hundehaltung nicht ohne triftige Begründung verbieten. Gerade bei Genossenschaften gilt: Alle Mitglieder sind gleich und haben die gleichen Rechte und Pflichten.
4. problematisch kann es werden, wenn einer der Mitmieter auf die Idee kommt, es handle sich um einen sogenannten Listenhund. Dann seid ihr in der Bringpflicht und müsst beweisen, dass ihr den Sachkundenachweis habt und auch ein Gutachter muss erklären, dass von dem Tier keine Gefahr für andere Mieter ausgeht. Selbst dann kann der Vermieter sich aber noch winden, wenn er argumentiert solche Hunde würden zB die Nachbarn im Nebenblock ängstigen.
Fazit:
Frag bei der Genossenschaft an.
Bleib höflich - sage gerne, dass die anderen Mieter nichts dagegen haben und die jeden gefragt hast.
Verweise darauf, dass im Haus bereits 2 Hunde leben.
Macht euch darauf gefasst, dass zwar die Mitmieter momentan nichts dagegen haben -
aber bei Regen, wenn der Hund "müffelt" die Pfotenabdrücke im Lift zu sehen sind, der Fellwechsel ansteht usw _
sich ganz schnell die Meinung der lieben NAchbarn ändern kann.
Die meisten Genossenschaften (wir hier auch) handhaben es dann nämlich folgendermaßen:
Wir erteilen die Genehmigung unter der Voraussetzung, dass das Tier keine anderen Mieter durch Gebäll oder Geruch usw stört.
Viel Glück !
Im Mietvertrag steht, Zitat:
Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
.....
d) Tiere hält (ausgenommen sind ungefährliche Kleintiere, wie z.B. Hamster, Zierfische u.ä.).
Zitat Ende
Naja mittlerweile sind wir soweit, dass wir uns nach ner neuen hundfreundlichen Wohnung umsehen. Vlt. hat da ja jemand nen Tip....