Mein freund konnte nicht aufpassen da er schichtdienst arbeitet, sonst hätte er schon aufgepasst uns fiel es ziemlich schwer ihn zur pflege abzugeben das kannst du uns glauben, ich bin da schon mit mehrern Leuten aufgetaucht, aber sie macht ja nicht auf und warten bis sie gassie geht mit ihm ist auch sinnlos weil wir schon mal 10 std uns da auf die Lauer gelegt haben und Sie kam nicht raus mit dem Hund ich nehm mal an weil Sie ein garten hat der aber nicht einsehbar ist von aussen
Beiträge von anja1301
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wir hatten ihn 6 wochen bei meinem freund das war seine richtige bezugsperson er hat mit ihm gekuschelt usw
das haben wir alles schon gemacht aber die Frau hat ihn dann auf den arm genommen und ist abgehauen -
Ja das war mein tread
ja das verstehen wir ja auch nicht was denn mit den Kindern ist....
Mein Anwalt kennt die Frau und der sagt mir wortwörtlich die Frau ist assozial sie versucht nur andere Leute zu schaden!!! -
nee das war ich aber mein Anwalt und ich wir klagen jetzt auf die herrausgabe mal sehen ob das was bringt aber das kann ja dauern
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ich schreib es jetzt mal genauso wie ich es heute vom amtsgericht bekommen hab
Gründe:
Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt am Verfügungsgrundgem. §§935, 940 ZPO. Die Sache ist nicht eilbedürftig. Dass der Hund nicht hinreichend betreut wird ist nicht ersichtlich. -
hallo
ich danke euch erstmal für die zahlreichen tips habe am dienstag eine einstweilige verfügung beantragt die aber abgeschmettert worden ist nach paragraphen 935 und 940 jetzt klagt mein Anwalt auf Herrausgabe.
die betreuungszeit war für 2 wochen ausgemacht aber sie wollte mir den Hund schon am dritten Tag vorbeibrigen weil der hund( welpe) ihre Kinder beisst dann wollten mein Freund und ich den hund nächsten tag abholen aber sie hat ihn uns nicht gegeben Mit Ihren Worten du bekommst den Hund nicht wieder den hast du mir ja geschenkt was aber niicht stimmt. -
ich veräppel euch nicht
ich war am dienstag beim Anwalt der hat gesagt das es besser wäre erstmal einen brief zu schreiben um höflich die dame zu bitten das sie den hund wieder hergibt, da hab ich ihn garnicht gefragt wie das schriftstück heisst. er wollte erstmal die reaktion von der dame abwarten ob sie sich heute nach erhalt des briefes meldet. das hat sie nicht getan deshalb wollte ich hier mal nachfragen. was man noch machen kann. Sorry wenn sich es so angehört hat als ob ich euch veräppel das ist aber überhaupt nicht so.
Eine Anzeige wegen unterschlagung hab ich heute auch schon gemacht. dienstag hab ich nochmal einen termin beim anwalt das er andere schritte einleiten kann ich wollte bloß bei euch nachfragen damit ich ihn auch richtig fragen kann nach verschiedenen möglichkeiten -
Zitat
grusel, es besteht für den Verkäufer seit 3 Jahren die Pflicht Hunde nur gechipt zu verkaufen...
das wusste ich nicht
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Dein Hund ist doch sicherlich gechipt, oder?
Hast du ihn bei Tasso oder so registrieren lassen?
Steht im Kaufvertrag die Chipnummer von deinem Hund?leider war er noch nicht gechipt was ich nach meiner op machen wollte aber ist wohl zu spät
es ist ja noch ein sehr junger hund geboren ist er am 02.09 dieses jahr -
Zitat
geht die nicht mit deinem hund raus?fang sie sonst ab und nimm ihr den hund weg, die kann dich doch rechtlich nicht belangen wenn du dir dein "eigentum" wiederholst, ich würde da eigentlich nicht lange fackeln, hätte da zu sehr angst dass sie den hund woanders hinschafft wenn ihr anwaltpapiere ins haus flattern
die wohnen in einem anderem ort und Die haben einen Garten wo der Hund öfters ist aber an diesen Garten komme ich leider nicht ran da dieser genau hinterm Haus ist