Beiträge von Guinness610

    Was auch gut hilft ist die Beine mit kühlem Wasser zubaden. Habe ich am Wochenende gemacht, da ich keinen Pool bzw große Wanne habe bzw auch nicht bei uns hinstellen kann, wurde er kurzerhand in die Badewanne gesteckt.

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    Ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ich kann mir schon vorstellen, daß diese Ursache nicht unbedingt auf der Hand liegt und sich Allergien ggf. sich schon mal "komplex darstellen". Bin allerdings auch nur Techniker und mir fehlt natürlich jeglicher med. Einblick und würde auch erst mal das Gehäuse eines Transponder-Chips als relativ inert ansehen.



    Ja na klar ist das schwierig darauf zu kommen das es vll. am Chip liegt. Der Chip ist ja noch nicht so lange pflicht in einigen Bundesländern. (Korriegiert mich wenn ich falsch liege.) Natürlich ist es jetzt auch einfach, für uns als nicht Tiermediziner zu sagen, ja klar liegt doch auf der Hand, die Allergie kommt vom Chip. Ich kann mir schon vorstellen das die TÄ darüber rätseln wo jetzt nun wirklich die Allergie herkommt. Je länger es diesen Chip gibt, je schneller kommen die TÄ darauf das so eine Allergie von diesem Chip kommen kann.

    Ich glaube der Chip ist in jedem Bundesland pflicht oder?


    Eigentlich finde ich das ne gute Sache. Der Hund geht stiften, oder wird wahrscheinlich noch gestohlen, dann verliert er noch sein Halsband mit der Steuermarke. Wie soll man dann einen Hund identifizieren. Den Chip kann er nicht verlieren.


    Dagegen spricht natürlich das dieser Chip gesundheitliche Probleme herbeiführt.

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    Auf sowas erst mal zu kommen, ist ja sehr schwierig.
    Erst mal denkt man ja an Futter oder Medizin, Wurmkur, was auch immer.
    Bis man auf diese Idee kommt, verstreicht schon eine lange Zeit des Experimentierens.
    Da hat es glücklicherweise der Zufall mal gut gemeint, wie fein!


    Das stimmt auch wieder, dass die meisten TÄ als erstes an Futter etc. denken.


    Das der Chip wandern kann hat mir meine Tierärztin auch gesagt. Ich sollte auch die ersten 1-2 Tage aufpassen das sich Wauwi nicht auf dem Teppich rum scheuert, nicht heftig spielen, nicht schwimmen etc.. Weil das sein kann das er in den ersten Tagen wieder rausfällt.


    Wurdet ihr darauf auch hingewiesen?


    Oh man das ist echt bitter. Tagelang wird in den Hund Medikamente reingestopft, und im endeffekt ist das nur dieser kleine Chip.

    Guten Tag,


    vorstellen kann ich mir das auch. Es ist ja ein Fremdkörper, dieser Chip. Und das bei dem einen oder anderen Hund der Körper auf den Chip reagiert würde ich als logisch empfinden.


    Aber komisch finde ich dann halt das die Tierärzte das nicht erkennen. Eigentlich müsste den dann ja klar sein das der Körper darauf reagieren kann.


    Lg Katha + Guinness

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    Guiness, denkst du wirklich dass der gerichtsvollzieher in die wohnung kommt und alles mitnimmt was zu geld zu machen ist?zur info, alles was zur haushaltseinrichtung gehört (ja auch computer, ne anlage, glotze) darf der nicht so mitnehmen ;) es sei denn die person hat diese dinge doppelt oder sie sind grade brandneu und sehr wertvoll!


    Weiß ich ;) Alles das was zum Lebensstandart dazu gehört. Man kann aber ein hochwertiges Gerät (Fernseher, PC, Anlage) pfänden und gegen ein geringwertiges Austauschen. Das ganze nennt man Austauschpfändung. In der theorie ist wie gesagt fast alles möglich. Nur in der Praxis tut das nur keiner, weil die Kosten die Forderung des Gläubigers meistens übersteigen. Einem normalen Menschen könnte man nichts pfänden.

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    so gesehen könnte man einem züchter seine zucht pfänden?



    Ja könnte man, aber dem Züchter sind halt so viele Tiere zu überlassen das er das nötigste an Kosten decken kann. Soweit ich weiß, und ich das auch noch in Erinnerung habe könnte man auch Einzeltiere pfänden. Theoretisch ist alles möglich. Wie jemand hier schon erwähnt hat, den Fernseher kann man auch pfänden/beschlagnahmen.

    Also in der ZPO (Zivilprozessordnung) steht folgendes drin:


    [...] § 811 c Unpfändbarkeit von Haustieren


    (1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.


    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würden, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist. [...]



    Also theoretisch könnte man einen Rassehund pfänden. Und quasi "verwerten", aber das würde kaum einer machen weil das viiiiieeeel zu lange dauern würde.