ZitatAlles anzeigendanke ihr beiden... :)
barbarbursa:
jetzt gilt eben nur leinenpflicht..
bis sie zu uns durfte, habe ich ne erlaubnis vom ordnungsamt gebraucht und ein polizeiliches führungszeugnis.. und eigentlich muss im mietvertrag stehen, dass listenhunde erlaubt sind.. meistens will das das Tierheim sehen (wurde nur drüber geredet, wollte aber niemand sehen denk das is im trubel einfach untergegangen)
wie sind aus Ba-Wü
ich muss aber auch sagen, dass das tierheim einfach super ist, die geben sich große mühe
hmm cool.. na aber bei anlage 2 musst du ja auch auflagen erfüllen.. :)
na ich schau mal im i-net nach was ich machen müsste so ein hund bei uns in NRW halten zu dürfen..
MfG BarBarBursa