So, ich hoffe das klappt nun mit den ganzen Zitaten und ist auch noch verständlich.
1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?
ZitatZum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.
HD schwer, kann auch durch eine Verletzung entstanden sein.
Was wären solche anderen Qualitäten?
2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?
ZitatZum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.
Ok, da habe ich moralische Bedenken, aber die gehören hier nicht rein.
4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
Was wäre so ein begründeter Fall?
Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.
Was drängt denn den Züchter seine Hunde vor einer Wurfabnahme die welpen abzugeben? Später ginge doch auch.