Beiträge von tamara80

    So, ich hoffe das klappt nun mit den ganzen Zitaten und ist auch noch verständlich.
    :smile:


    1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
    Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?

    Zitat

    Zum Beispiel wenn der Befund Aufgrund einer Verletzung entstanden ist und/oder der Hund derartige andere Qualitaeten hat, dass in einem speziellen Fall dieses hoehere Risiko in Kauf nehmen kann.


    HD schwer, kann auch durch eine Verletzung entstanden sein.
    Was wären solche anderen Qualitäten?


    2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
    Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?

    Zitat

    Zum Beispiel bei einer sehr seltenen Rasse, um danach wieder Auszucht zu betreiben.
    Inzucht?Inzestzucht ist nicht prinzipiell schlecht (siehe: Grundlegendste Kenntnisse der Genetik und Zucht...), wenn sie denn ordentlich Ueberwacht und Konsequenzen gezogen werden.


    Ok, da habe ich moralische Bedenken, aber die gehören hier nicht rein.


    4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
    Was wäre so ein begründeter Fall?
    Wenn aus persoenlichen Gruenden die Wurfabnahme nicht fristgerecht erfolgen kann z.B.
    Bei vielen Vereinen gibt es auch mehr als eine Wurfabnahme.

    Was drängt denn den Züchter seine Hunde vor einer Wurfabnahme die welpen abzugeben? Später ginge doch auch.



    Vielen Dank trotzdem für deine Hilfe.
    Ich habe das Eine oder Andere nicht richtig verstanden, glaube ich.
    Ich habe einen Moment gezögert, ob ich nachfragen soll, da ich die Befürchtung habe, Du könntest diese als Provokation auffassen.
    Aber vielleicht mag ja jemand anderes noch helfen.
    Ich muss eine neue Antwort erstellen, da ich nicht weiß, wie das hier so richtig mit dem Zitieren funktioniert.

    Zitat

    Nur dass die auch nicht alles bezahlen ;)


    Nehmen wir mal an es holt sich eine Familie einen Wühltischwelpen aus Polen der am nächsten Tag stark abbaut und fährt zum TA - da zahlt die Versicherung schon wegen der Wartefrist nichts und es kommen auch schnell 1000€ zusammen....


    Jetzt wird es aber richtig theoretisch.
    Aber ich denke in diesem Falle wird einen kein anständiger Tierarzt nach Hause schicken, ohne den Hund zu behandeln, und das finanzielle irgendwie zu aller Zufriedenheit zu lösen.


    Das ist aber gar nicht das Thema
    .
    Und ich rede nicht von Wühltisch-Polen-Welpen. Sondern von Welpen oder Hunden aus nicht VDH-Zucht. (nein, nicht von Vermehrern).

    Ich lese bei schwierigen Themen rund um Hobbyzucht oder Vermehrer oder VDH immer mal wieder hier im Forum: Hast Du Dir denn die ZO des VDH durchgelesen?


    Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und habe ein paar Fragen:


    1. Die Zucht mit "HD schwer" ist verboten. Mit "HD mittel" darf nur in begründeten Ausnahmefällen gezüchtet werden.
    Was wäre so ein begründeter Ausnahmefall. z.B.?


    2. Paarungen von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rassehunde-Zuchtvereins.
    Wozu die Zucht mit Verwandten 1. Grades?


    3. Versuchszüchtungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Rassehunde-Zuchtvereins und des VDH durchgeführt werden.
    Was sind Versuchszüchtungen?


    4. Die Welpen dürfen erst abgegeben werden, wenn sowohl die Wurfabnahme erfolgt ist als auch die Welpen die achte Lebenswoche vollendet haben. Rassehunde-Zuchtvereine können hiervon in begründeten Fällen mit Zustimmung des VDH abweichen.
    Was wäre so ein begründeter Fall?


    Meine Fragen sind reine Verständnisfragen, wäre nett, wenn man diese sachlich beantworten könnte.
    :smile:


    Außer Punkt 5, da möchte ich nur darauf hinweisen, da die Ahnentafeln hier des Öfteren als Kostenpunkt bei der Preiszusammensetzung angeführt wurden.
    5. Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer des Hundes nicht besonders berechnet werden.
    (Aber auch hier muss es nicht unsachlich werden.)
    ;)

    Angenommen ich möchte einen Hund haben. Habe aber nicht das Geld um den teuren Rassehund vom VDH-Züchter zu holen, und gegen einen Hund aus dem Tierschutz spricht die Angst einen durch sein Vorleben gezeichneten, verhaltensauffälligen Hund zu bekommen, mit dem ich nicht umgehen kann.
    Welche Wahl habe ich dann? Keine?



    Ähem, und das mit dem Thema-Aufmischen. Das finde ich eine sehr unfaire Aussage und Beschuldigung. Nur weil jemand eine andere Meinung hat als die Mehrheit hier, mischt er nicht automatisch den Thread auf. Er schreibt einfach seine Meinung.



    Ich finde es sehr gut von Mara, dass sie die Grösse hatte, sich zu entschuldigen, wobei ich nicht verstanden habe wofür. Trotzdem schön.


    Genau das habe ich gemeint.


    Wo ist denn die Ehre der Züchter hin?
    Das ist mir zu einfach und einfach falsch. Wenn ich als Züchter keine Moral kenne und keinen Anstand, dann bin ich nichts weiter als eine "Hohlbirne", als welche hier einige Hüobbyzüchter betitelt werden.
    Da können mir doch die Wünsche der Käufer egal sein. Aber nein, doch nicht, ich könnte ja mit der Zucht nichts mehr verdienen, wenn ich die Nachfrage nicht befriedige.
    Diese Doppelmoral ist fast nicht mehr auszuhalten.