Beiträge von robinson

    Leider hat der Name des Threads "Hund zurückgeben" die sehr schlechte Vorahnung, die ich hatte, bestätigt.


    Du willst keine Tipps wie Du den Hund am besten behalten kannst, sondern eher wie Du ihn am einfachsten loswirst....



    EKELHAFT!

    Zitat

    Habe bereits mit den den Nachbarn geredet und die haben gemeint, dass er hin und wieder schon belle, aber sie sich nicht gestört fühlen dadurch, nur halt der eine!


    Dann würde ich das erstmal schriftlich als Argument verwenden und sagen, dass alle anderen Mit-Mieter sich nicht gestört fühlen und der andere Mieter Dich aus anderen Gründen angeschwärzt hat. Die Verschmutzungen des Treppenhauses kannst Du von Dir weisen, wenn sie nicht von Dir stammen.


    Die Genossenschaft muss schon sachliche und nachvollziehbare Gründe liefern - die Einzelmeinung eines spießigen Denunzianten kann nicht ausschlaggebend sein.


    Biete am besten an, die anderen Nachbarn zu befragen und schriftlich zu fixieren, dass der Hund keine Störung/Ärgernis im Haus ist.


    Da müsste selbst die mäkeligste Genossenschaft ein einsehen haben. Erstmal Schriftverkehr produzieren - dadurch gewinnt man insgesamt Zeit und das Thema verliert an Brisanz.


    Jochen

    Dann würde ich erst einmal einen freundlichen Brief schreiben, dass Du die Gründe detailliert benannt haben möchtest, weshalb die Genossenschaft die Tierhaltung widerrufen will.


    Denn beim Widerruf einer Hundehaltung müssen schön einige Beschwerden etc. vorliegen. Bei einer einzigen Beschwerde etc. wäre nämlich eine Abmahnung etc. zunächst vorzunehmen.


    Direkt zu verlangen ein Tier abzuschaffen, kann die Genossenschaft nicht, wenn sie vorher die Tierhaltung geduldet hat. Da muss sie schon "Ross und Reiter" nennen.


    Ansonsten hilft nur Umziehen (bzw. schon mal die Umzugswilligkeit ankündigen), denn das würde ich in jedem Fall tun, anstatt meinen Hund herzugeben.


    Gruß
    Jochen

    Entscheidend ist, was in Deinem Mietvertrag über Tierhaltung steht. Jeder Vermieter hat das Recht, Tierhaltung z.T. gänzlich zu untersagen bzw. von seiner Zustimmung abhängig zu machen.


    Wenn Du als Mieter den Mietvertrag unterschreibst, hast Du diesen Bedingungen zugestimmt und musst Dich dann auch dran halten.



    Also, was steht im Mietvertrag?


    Gruß
    Jochen


    PS: Wo Du den Hund her hast (Tierschutz oder Züchter oder was auch immer) ist völlig egal.

    Erstmal zeitnahen Umtausch probieren. Wenn der alte aus dem I-net war, natürlich schwierig.


    Ansonsten würde ich einen billigen aus einem Geschäft vor Ort kaufen, der für Deine Zwecke ausreichend leistungsfähig ist. Da hast Du zwei Jahre Garantie und kannst Dir, falls das Teil es die 2 Jahre nicht durchhält, immer von einem Tag auf den anderen umtauschen.


    Falls das Ding dann später kaputt geht, hat es sich im Vergleich zu nem teuren trotzdem gelohnt.


    Ich habe im Büro schon den dritten Wasserkocher - jeweils für 8,99 € bei Mediamarkt der billigste den's gab. Jeweils umgetauscht, wenn er nicht mehr ging; gesetzlicher Garantie sei dank.



    Jochen

    Dann hast Du ja einen Grund, weshalb Du so handelst. Das kann ich auch nachvollziehen.


    Ich finde es nur etwas sinnlos einfach aus Prinzip zu sagen: "Bei mir kommt keiner rein" oder so. Das driftet bei manchen Leuten nämlich leicht in Querulanz ab und das ist eher lächerlich und m.E. auch unsympathisch.




    Gruß
    Jochen

    Aufgrund meines Vorredners ziehe ich meinen Vorschlag wohl eher wieder zurück...


    Nach den Bewertungsberichten dieser Kissen im Internet, können sich nach 1 bis 2 Jahren schon mal Mängel (gerissene Nähte etc.) auftun.


    Ich würde so ein Kissen also dort kaufen, wo ich es auch vernünftig und zeitnah reklamieren kann, wenn was dran ist. Das wären mir dann auch 2,50 € mehr wert..



    Jochen