Ich weiß, das wenn man erwischt wird, geschätzt wird, wie lange der Hund bei einem lebt (wenn man nachweisen kann, das es noch nicht so lange ist, umso besser), und man das ganze dann nachzahlen muss. Kann von Stadt zu Stadt wohl unterschiedlich gehandhabt werden.
Weigert man sich, werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet, die zu zahlende Summe wird durch die Mahngebühren, Gerichtsgebühren etc auch immer Höher, denn die trägt man als Verusacher natürlich ebenfalls. (Nein wir zahlen brav, aber ich hatte mich irgendwann mal damit auseinander gesetzt)
Denke bei sehr hartnäckigen Fällen kommt es durchaus vor, das einem der Hund abgenommen wird.
Wie sinnvoll... sinnfrei oder unverschämt... was auch immer... die Hundesteuer ist, ist ein ganz anderes Thema...
Wenn man in eine Notsituation gerät, sprich am Limit lebt, dann kann man einen Antrag auf Steuerbefreiung oder Minderung einreichen, das aber gilt nur für Hunde die vor Eintritt der Notsituation Bereits im eigenen Besitz waren.
Nicht die Regel, aber durchaus auch möglich, Unterstützung für die Versorgung des Tieres, da muss man allerdings hartnäckig sein und sich kundig machen, wohin man sich wenden muss... und natürlich nachweisen können, das man die Hilfe wirklich braucht. Ich weiß auch nicht, wie hoch der Satz dafür ist... nicht sehr hoch, aber durchaus eine Hilfe.