ich habe meinen hund seit ca. 2 monaten.
ich habe ihn von einer tierhilfe. er war auf einer pflegestelle und nach
meinem anruf dort war ich sehr angetan.
während des gespräches fragte ich , ob der hund gesund sei und die
frage wurde mit ja beantwortet.
ich zahlte die hälfte de der schutzgebühr durfte den hund mitnehmen.
am nächsten tag kamen die pflegestelle zur vorkontrolle und ich bekam dem
impfpass.
einige tage später wurde ich durch öftere schnach/röchelgeräusche auf-
merksam ung ging hier zum tierarzt, der erklärte mir, das der hund ein
zulanges gaumensegel hat und einen unterbiß. sie bemerkte auch, das
man mir das hätte bei übergabe sagen müssen.
ich war sauer rief die pflegemutter, die mir sagte, das sie es nicht gewußt.
ich hätte den hund zurück geben können und schutzgebühr erstattet bekommen.
aber ich hatteden kleinen schon lieb gewonnen.
einige wochen später, wurden diese geräusche so schlimm, das ich tierarzt anrief und
und das gaumensegel operativ gekürzt wurde.
ich schickte ein email an die chefin der tierhilfe und schilderte es. und erhielt aber
die antwort, das ich den wie besehen übernommen habe und nun für alle kosten
aufkommen muß.
mein einwand, das man mich über defekt langes gaumensegel nicht aufgeklärt
hat ging sie einfach hin weg.
da ich nur eine kleine rente beziehe und ich op kosten von 300€ hatte und evtl.
weitere kosten befürchte interessiert mich, wie hier die rechtslage ist.
den auch bei einer schutzgebühr von 250€ kann es nicht sein, das ich nach dieser
kurzen zeit etliche hundert € tierarztkosten dann habe,
gruß