ZitatAls Paragraph wurde nur ein Teil eines Paragraphen in der Polizeiverordnung markiert:
"Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichtet."
Dieser Teil wurde farblich hervorgehoben, aber der geht noch weiter...
Demnach darf ein Hund ja quasi nirgends hinmachen
was ist denn, wenn man kein eigenes Grundstück hat... oder -so wie unsere Hund- nicht aufs eigene Grundstück macht!
Ist mir schon klar, dass ich den Kot -egal wo- entferne, aber das Pipi...
mein Hund darf nicht an Mauern oder Zäune machen, aber in den Grünanlagen hinterm Haus schon und an die Bäume, die auf den Gehwegen gepflanzt sind... nach diesem Paragraphen ist das ja nicht erlaubt...
also, extra Hundeklos gibt´s hier nicht...
...aber zum Glück auch nicht so fiese Nachbarn
Würde im Zweifel auch einen Anwalt damit beauftragen... oder mich an RTL, SAT1 oder die BILD wenden... die lieben doch auch solche Themen!
Übrigens stolzes Alter hat euer Hund
LG,
das kleine teufelchen