ZitatDas hieße, ich könnte alles was über 450 geht als Überstunden ansammeln und mir dann zweimal im Jähr auszahlen lassen?
Du darfst drüber verdienen, wenn ein Notfall das erforderlich macht. Ob der AG das riskiert ist dann natürlich die Frage, da er das bei einer Betriebsprüfung begründen und belegen muß. Im Zweifel würde ich mich immer an
meine Krankenkasse wenden, die wissen da am besten Bescheid und können dich beraten was erlaubt ist und was
nicht. Oder aber du fragst bei der Rentenversicherung nach.