ZitatIch wohne in Hessen, dort gibt es keinen Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit und von daher leine ich auch nicht an!
Ich unterbinde, wie auch außerhalb dieser Zeit, jedes Stöbern im Unterholz...das sollte reichen..
Wir wohnen auch in Hessen und hier gibt es sehr wohl eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.
Verordnung zur Brut- und Setzzeit in Hessen:
In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli einen jeden Jahres gilt Leinenzwang für Hunde in freier Landschaft. Oftmals geben Hinweisschilder an, wenn man ein solches Gebiet betritt. Widersetzt man sich, drohen bei Überprüfung empfindliche Geldstrafen bis zu 5.000 EUR!
Auszug aus Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG):
Siebenter Teil: Verhalten in der freien Landschaft
§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden .....