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Jaja, lach nur. Ich hab die Leckerchen auch nach vorne weggezogen. Leider nach vorne-oben (mein Kreuz, ab 30 gehts nimmer so leicht nach unten...). Das hat man dann von seiner Bequemlichkeit.
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Jaja, lach nur. Ich hab die Leckerchen auch nach vorne weggezogen. Leider nach vorne-oben (mein Kreuz, ab 30 gehts nimmer so leicht nach unten...). Das hat man dann von seiner Bequemlichkeit.
Und jetzt ärgere ich mich noch mehr, weil mir aufgefallen ist, wo der Fehler lag - bei mir natürlich.
Leckerchen zu hoch gehalten = Hund denkt sich: "Das Kommando kenn ich" und setzt sich prompt auf seinen Hintern.
Armer Caspar, ich seh ihn schon in seinem Hundeforum ratlos nachfragen, warum die Frau mit den Leckerchen sich so komisch aufführt.
Darf ich mal ein bisschen rumheulen? Ich glaube, ich bin zu doof zum Clickern.
Wir üben ja stehen...mit Leckerchen allein klappts nicht, also den Hund geklickert, sobald er neben mir steht.
Folge: Hund setzt sich. Nun denkt man sich sicherlich, halb so wild, wird er halt mit dem Leckerchen hochgezogen - nein, er hüpft mir auf dem Hintern sitzend hinterher und versucht, hoppelnd an das Leckerchen zu gelangen. Bin schon versucht, daraus den Trick "Känguruh" zu machen.
Caspar versteht neue Sachen normalerweise sehr schnell, daher fürchte ich, daß der Fehler bei mir liegt. Dazu kommt, daß ich extrem schnell ungeduldig werde und das Handtuch werfe, gerade, wenn ich nicht weiss, was ich falsch mache und wie ich es ändern kann.
Vielleicht ist Clickern abseits von Z&B einfach nichts für mich?
Mein armer Hund war am Ende ganz verzweifelt, weil ich seine Hoppelei so gar nicht zu würdigen wusste...wir haben dann noch ein bisschen "Bleib" geübt, damit er wenigstens etwas Bestätigung hat und ich den Käse nicht wegwerfen muss.
Sag dann einfach nochmal Bescheid. :)
ZitatNormalerweise sind mündlich geschlossene Verträge auch als rechtskräftig anzusehen. Wenn dir die Wohnung sehr wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Aber nur, falls der Verwalter die Berechtigung hatte, diese Aussage zu treffen für die einzelnen Vermieter und sich nicht nur generell auf die Hausordnung bezogen hat, oder irre ich mich da?
Ich wohn zB in einem Mehrfamilienhaus, wo die Hausordnung nichts gegen Hundehaltung äußert, aber dennoch im Einzelfall die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss, da kann der Hausverwalter sagen, was er will. Das liegt aber auch daran, daß es sich hier um eine Eigentümergemeinschaft mit vielen Einzelpersonen handelt und nicht um zB eine Immobiliengesellschaft, die das für die ganze Immobilie einheitlich regelt. In letzterem Fall wäre es kein Problem, da Hundehaltung bereits bei anderen geduldet würde.
Anstelle vom Anwalt könntest Du auch Mitglied beim Mieterschutzbund werden und Dich dort beraten lassen.
Wir werden wohl teilnehmen in Mannheim, ich bin schon ganz gespannt. :) Vor allem darauf, wie mein Leinenpöbler auf die vielen anderen Hunde reagiert.
Ich fürchte auch, daß Du da nicht viel machen kannst.
Der Hausverwalter kann keine Einzelfallentscheidungen treffen, sondern hat sich mit Sicherheit auf die generelle Hausordnung bezogen, die die Hundehaltung nicht untersagt. Wie es dann für die Wohnungen im Einzelnen aussieht, ist vom jeweiligen Vermieter abhängig. Sollte es jedoch der gleiche sein, der bei den anderen Mietern die Hunde duldet, stehen eure Chancen nicht schlecht.
Ansonsten hat Lockenwolf natürlich vollkommen recht: sucht das persönliche Gespräch.
Ok. :)
Maximus, bist Du auch fix dabei?
Fein, so machen wir das. :) fehlen nur noch adresse und uhrzeit.
Wenn Du da Dein Pferd stehen hast und damit ortskundig bist, ist das doch super. :) Sollen wir uns dann in der Nähe von dem Hof treffen? Dann haben wir wenigstens einen Treffpunkt.