Beiträge von EmberWail
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Ja, und bei der Kastra ist dann noch mal die Frage, ob nur eine Ovarektomie vorgenommen wurde oder auch eine Hysterektomie.
Man macht es heute so, dass erst nur die Eierstöcke entfernt werden, dann schaut der TA sich die Gebärmutter von innen an, ob ok, und im Falle, dass nicht, erweitert er den Bauchdeckenschnitt und entfernt auch die (sehr stark durchblutete) Gebärmutter. Letzteres ist natürlich ein grösserer Eingriff.
Also ich wär sauer wenn mein TA die Gebärmutter drin lässt... im Alter käme dann evtl eine vermeidbare Extra-OP auf meine Hündin zu. Bei Hündinen sondern nicht nur die Ovarien sondern auch zum kleinen Teil die Gebärmutter selbst Hormone ab.
Die Gebärmutter ist nur stark durchblutet wenn der TA den falschen Zeitpunkt erwischt, also zum Beispiel zeitnah an der Läufigkeit. Im Normalfall fliesst da nicht wirklich viel Blut. Wenn dann eher von der Bauchmuskulatur beim Eröffnen. Aber das wär dann auch schon wieder blöd geschnitten. Eigentlich wird hierfür die sog. Linea Alba verwendet. Die ist nicht durchblutet und verläuft senkrecht am Bauch, besteht eig nur aus Bindegewebe. Eignet sich also super zum Durchschneiden
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Hmm... ich kenne Katzen, die sterilisiert wurden
Na ja, ist ja eigentlich auch zweitrangig. Offenbar wurde die Hündin kastriert- alles weg- und basta.Bleibt zu hoffen, dass es ihr soweit gut geht...?
bist du 100 Pro sicher, dass sie sterilisiert wurden? Viele verwechseln das ja auch. Grade bei Katzen ist die Rolligkeit für die Halter so nervtötend dass eigentlich fast jeder seine Katze kastrieren lässt. Wenn die Katzen nicht mehr rollig wurden, sind sie kastriert, wenn sie nach dem Eingriff trotzdem rollig werden, sind sie sterilisiert. Würde mich mal interessieren. kannst du das rauskriegen?
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genau VanyTHP
ich weiss gar nicht ob überhaupt irgendein TA eine Sterilisation durchführen würde.
Die unerwünschten "Nebenwirkungen" eines unkastrierten Tieres bleiben ja alle erhalten. Ja, ausser die Gravidität :-) -
Es gibt x-verschiedene Borrelienstämme und die Impfung deckt nur einen Teil ab. Mein Hund wird nicht gegen Borreliose geimpft.
Wir zählen da eher auf eine regelmäßige Zeckenprophylaxe
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Hey Lorena
was sagt die Klinik?
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Wer hat Euch denn am Telefon abgewiesen? Die Helferin oder der TA. selber? In solch einem Fall sollte der TA. eigentlich immer zu erreichen sein... Wenns die Helferin war, der würde ich nen Einlauf verpassen
Rechtlich dürfte es schwierig werden. Nachblutungen können immer auftreten und das wird auch meistens vorher abgeklärt was alles passieren kann (Inkontinenz usw.).
Ich drücke die Daumen das es Deinem Hund bald besser geht.der Helferin einen Einlauf verpassen.. sehr effektiv. Habe auch mal mit Leuten zu tun, denen bestimmte Handhabungen in der Praxis nicht passen.
Wenn jemand meint der Helferin einen "Einlauf verpassen" zu müssen, sollte derjenige vielleicht vorher dran denken, dass alles was die Helferin macht oder sagt von ihrem (oder seinem , naja selten ;-)) Chef genauso angeweisen wurde. Kopf an bevor man seinen schlechten Manieren freien Lauf lässt( Klar, es gibt Personal dass sich mal zu viel rausnimmt. In diesem Fall klingt dass aber eher nach TA möchte seinen Feierabend wahren.)
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ich wage die These aufzustellen, dass diejeningen die hier so scharf darauf reagieren, dass ihre Hunde nicht überall hinsollten, dieselben sind, die ihre Hunde draussen nicht kontrollieren können.
;-) Schande, und böse Antworten über mich
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wäre es denn ein behandlungsfehler, wenn vor dem absetzen der organe nicht richtig abgebunden wurde? mWn ist das oft die ursache für starkes nachbluten nach kastrationen.
auf jeden Fall, aber um das nachzuweisen, müsstest du nochmal operieren...
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Mal als Gedankenanstoß zur rechtlichen Seite des Kastrieren in den verschiedenen Phasen des Zyklus...
Wie soll das gehen? Der Besitzer sagt, dann und dann war sie läufig. Hormonelle Tests zur Zyklusbestimmung müsste der Tierhalter zahlen, das darf man nicht vergessen. Der Tierarzt muss den Aussagen des Besitzers erstmal Glauben schenken. Rechtlich kann das bei Blutungen sehr schwer abgeklärt werden. Mir ist auch kein Urteil darüber bekannt...
Grenouille, auch der Tierhalter hat "pflichten" ;-) Zum Beispiel die Richtigkeit seiner Angaben. Der Tierarzt richtet sich nach den gemachten Aussagen. Wenn der Tierhalter falsche Angaben macht, ist der Ta wieder nicht zu belangen. Bei manchen Anmeldeformularen steht im "Kleingedruckten" extra ein Satz drüber. Hiermit gebe ich den Behandlungsauftrag.. , bestätige die Richtigkeit meiner Angabe... usw