Beiträge von EmberWail

    Zitat

    An die TS:


    Wenn die Hündin zur falschen Zeit kastriert wurde - also nicht im Anöstrus - hast Du Chancen. Denn eine Hündin darf nur im Anöstrus kastriert werden, da sie sonst zu starken Blutungen neigt.


    Alles Gute für Marley und auch für Dich! :smile:



    Das wäre ein guter Ansatz! Hab eben mit meinem Chef gesprochen, weil ich mir unsicher war. Schließlich werden die Tierschutzhündinnen/ - kätzinnen kastriert sobald man sie in die Finger bekommt, da kann man niemanden fragen und sit froh wenn sie auf dem Tisch liegen ;)
    Also er meinte das kann Richtung "Kunstfehler" gehen und TA müssen das vor Kastrationen von weiblichen Tieren abklären

    Zitat

    Das ist leider rechtlich falsch. Zwar führt die Aufklärung dazu, dass die bloße OP nicht als Sachbeschädigung ausgelegt werden kann, somit auch nicht unvermeidliche Komlikationen, jedoch Behandlungsfehler. So wie es der Hündin ging, sowie die Abweisung zu einer nochmaligen Kontrolle, mithilfe eines Gutachten der Tierklinik könnten durchaus zum Erfolg führen. Zudem arbeitet die Tierklinik unabhängig zum Tierarzt.


    Es wäre schön wenn du dich in Zukunft mit rechtlichen Halbwahrheiten zurückhalten könntest. Entscheidungen hängen letztendlich vom Richter ab. Und ob der Behandlungsfehler bewiesen werden kann.


    Ach ja es gibt eine Aufklärungspflicht alles andere ist Sachbeschädigung (823 BGB und andere), das ist keine Entscheidungsfreiheit.



    Dito AnnaAimee!


    Vlt ist meine Aussage nicht deutlich genug:
    Behandlungsfehler nachweisbar -> klagen und sehr wahrscheinlich rechtlicher Erfolg
    Behandlungsfehler nicht nachweisbar-> keine Chance!


    Eine Blutung zählt nach wie vor nicht zu einem Behandlungsfehler! Und das Abweisen von Patienten ist auch nicht strafbar!

    Liebe mamavonBarney,


    ich kann deinen Frust voll und ganz nachvollziehen. Bin auch gerade im Schleppleinentraining und bin extrem genervt wenn
    mir irgendwelche fremden Leuten, die ihre Hunde nicht abrufen/ bei sich behalten/ kontrollieren können ( die meiner Meinung also auch an die Schlepp gehören) Disskusionen reindrücken wollen warum sie das Recht haben ihren Hund an meinen angeleinten ran zu lassen.
    Da darf ich mir anhören : " Lassen se mal, wenn Ihr Hund zu aufdringlich wird, dann regelt meiner das schon. Der schnappt dann kurz" HALLO ?! Mein Hund kann gar nicht aufdringlich werden weil: LEINE! oder es gibt Sätze wie: " oh, lassen Sie den doch mal frei, der will doch auch mal toben", "Meine(r) ist ganz lieb, der kann ruhig zu Ihrem hin" blabla.


    Wenn ich mit Lennox laufe und einen angeleinten Hund sehe, wird er da auch nicht hingelassen. Wenn ich mir unsicher bin ob er hört, wird er angeleint. Ich muss doch auch nicht erst disskutieren.... :(


    Es nervt einfach wenn man ordentlich und gesichert mit seinem Hund läuft und ständig von Leuten, die es nicht für nötig erachten ihren Hund zu sichern, es aber nötig hätten, belästigt wird. Das macht mein Training teilweise unmöglich.


    Zum Thema angeleinter Hund soll halt nicht in Hundefreilauf... gut, würde mich auch nerven wenn ich meinen anleinen muss obwohl ich extra an einen Platz gegangen bin an dem er eigentlich seine Freiheit geniessen könnte, aber wenn ich nicht fähig bin meinen Hund in der Freifolge von jemandem /etwas fern zu halten, dann gehört er einfach angeleint. Ohne Diskussion.


    Halt die Ohren steif und den Frust im Zaum :-)

    Zitat


    :gut:
    Zudem solltet Ihr Euch von der TK ein Attest bzw. einen ausführlichen Bericht geben lassen, damit Ihr etwas Schriftliches in der Hand habt.


    die Klinik kann nur attestieren dass Blutungen stattgefunden haben. Die werden bestimmt nicht die Behauptung aufstellen dass deren Kollege schlecht oder falsch operiert hat.
    Ein Blutgerinnungstest ist keine Verpflichtung (mal im Ernst, welcher Tierhalter würde das acuh zusätzlich zahlen..) Die einzige Verpflichtung ist die Untersuchung auf die Narkosefähigkeit des Tieres und das ist mit einer allgemeinen Untersuchung abgedeckt.


    Das wäre eben auch nur möglich wenn die Hünding nochmal operiert wird um zu überprüfen wie die Ligaturen angebracht wurden. Ich glaube aber nicht dass das ratsam wäre oder das ein TA das machen würde. Schon wegen der starken Blutungsneigung...

    Zitat

    Ich wünsche euch bzw. Marley Gute Besserung!


    Des weiteren würde ich mich an einen Anwalt wenden, solltet ihr eine Rechtschutzversicherung haben!



    bringt in diesem Fall wie gesagt leider gar nichts! Ausser Kosten, die du letztendlich selbst zahlen musst und einen verärgerten Tierarzt...
    Man kann einen TA nur erfolgreich verklagen wenn man einen groben Fehler nachweisen kann! Eine Blutung (auch in dieser Heftigkeit) gehört aber, auch wenns unverständlich erscheinen mag, zu normalen Komplikation!

    Liebe Barbara,


    erstmal alles Gute für Marley! Ich drück die Daumen dass es ihr bald wieder besser geht.


    Um dich zu beruhigen: Wenn der Klinik-Arzt meint dass sie das gut wegsteckt, dann ist es meistens auch so. In der Regel malen Klinikärzte lieber ein bischen schwärzer als die Geschenisse sind. Wenn er sich also schon so positiv äussert, dann wird alles wieder gut. Drücke dir trotzdem die Daumen. Das ist bestimmt alles sehr anstrengend und aufregend für dich.


    Um die Klinikrechnung wirst du nicht herumkommen. Vielleicht besprichst du mit dem Klinikarzt ob eine Ratenzahlung möglich ist. Wichtig ist aber das du das möglichst rasch ansprichst und nicht erst bei der Abholung. Ich kenne kaum eine Praxis/ oder eine Klinik, in der das in so einem Fall nicht möglich ist. Allerdings nur wenn die Tierhalter das offen und ehrlich ansprechen.


    Den OP-Tierarzt kannst du mit deiner Rechnung überhaupt nicht belangen. Erstmal zählt so eine Blutung zu Komplikationen, die nach jeder OP auftreten können. Mit deiner Einwilligung zur OP erkennst du das automatisch an ( auch wenn es dir nicht bewusst ist). Gute Tierärzte klären die Tierbesitzer vorher auf, teilweise gibts auch ein Formulare, auf denen alles nochmal schriftlich zusammengefasst ist und der Tierhalter dann unterschreibt.
    Selbst wenn dein Hund (jetzt mal der extreme Fall) nach der Operation verstorben wäre, trifft den Tierarzt keine Schuld. Es sei denn man könnte ihm einen groben Fehler nachweisen, aber dazu gehört diese Blutung nicht.


    Mein Tipp zu dieser Situation: Sprich auch mit diesem Tierarzt ganz in Ruhe, ohne Anschuldigungen etc auszusprechen. Schildere wie erschrocken du von der Aussage der Tierarzthelferin am Telefon warst. Du wirst auf keinen Fall Geld von ihm bekommen, aber evtl kommt er dir bei der Nachsorge (falls du wieder zu ihm gehen solltest) entgegen. Nur zur Verdeutlichung: Dazu ist er aber überhaupt nicht berpflichtet! Wie gesagt mit Drohungen oder Anschuldigungen wirst du gar nichts erreichen, mit einem offenen Gespräch vielleicht schon.


    Ich wünsche dir starke Nerven und Marley ganz schnelle gute Besserung!

    Nö, wenn ich gehe dann ist Lennox 2 - 3 Minuten unglücklich ( zum Glück tonlos ;-)), dann schaut er nach Tüten/ Mülleimer/ Paketen zum Ausräumen (mittlerweile steht da nix mehr rum, er hat mich gut erzogen) und dann schläft er wie ein Stein.


    Falls ich zu ungewöhnlichen Zeiten weg bin, holt er sich einen Schuh oder getragene Klamotten von mir auf seinen Platz (warum auch immer?!). Die bleiben aber alle heil, guuuuter Hund!

    letztes Jahr ging bei uns in Richtung Schwimmen auch gar nichts. Sobald das Wasser den Bauch berührt hat, war Schluss. Fand ich auch nicht weiter schlimm. Es gibt einfach Hunde die finden schwimmen nicht so prickelnd.
    Dieses Jahr ist er Stück für Stück weiter rein. Während dem Toben hat ers teilweise erst gemerkt als es zu spät war :D
    Hab ihn nie gedrängt oder Stckchen, Bälle etc ins Wasser geworfen, sondern einfach selbst probieren lassen. Nach und nach kam das Schwimmen dann dazu. Mittlerweile kann ers auch recht gut... naja, zumindest sieht es nicht mehr so aus als würde er ertrinken :D