3. Hunde
Immer wieder gibt es Bürgerbeschwerden über Verunreinigungen von Bürgersteigen, Wegen und gemeindlichen Anlagen durch Hunde. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen oder öffentliche Einrichtungen durch Hundekot zu verunreinigen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Es wird außerdem darum gebeten, Hunde weder im Ortsbereich noch im Außenbereich unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Gerade in der jetzt beginnenden Brut- und Setzzeit bitten wir hierauf, insbesondere im Waldbereich, ein besonderes Augenmerk zu richten. Hunde und andere Tiere sind im Übrigen von Friedhöfen und öffentlichen Anlagen fernzuhalten.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihrem Hund eine gültige Hundesteuermarke gut sichtbar anzulegen.
Im Interesse aller Bürger bitten wir um strikte Beachtung.
Bei Verstößen wird ein ordnungsrechtliches Einschreiten geprüft.