Lottilie7 das ist ein wichtiger Hinweis - eine Haftpflicht zahlt nicht für übermäßige Abnutzung. Dass ein Boden, abgenutzte Türen, Tapeten, die von jahrelanger Kralleneinwirkung Schaden genommen haben, später von einer Versicherung bezahlt wird, sollte man nicht annehmen. Für einen Vermieter ist deshalb die Haftpflicht gar nicht so interessant, weil die am Ende eh nicht zahlen wird - außer, wenn der Hund in die Wohnung pinkelt und das einen Wasserschaden verursacht oder so etwas, aber das ist ja doch recht unwahrscheinlich bei vernünftigen Haltern. Oder der akut zerfressene Türrahmen vielleicht.
Was man auch wissen sollte, sowohl als Vermieter als auch als Hundehalter (die u.a. deshalb keine Wohnung kriegen): wenn der Hund erlaubt ist, sind auch Abnutzungen durch den Hund vertragsgemäße Nutzung der Wohnung, auf denen der Vermieter sitzen bleibt. Es gibt zwar ein Urteil vom LG Koblenz, in dem übermäßige Abnutzung dann doch Schadenersatzansprüche entstehen lässt, aber darüber kann man sich dann letztlich auch vor Gericht streiten. Da haben viele verständlicherweise keine Lust drauf, weder darauf, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben noch darauf, sich vor Gericht darüber zu streiten, ob der Hundehalter seiner Pflichten als Mieter nachgekommen ist oder ob das alles normale Nutzung war. Da tut einem leider das mieterfreundliche Wohnraummietrecht einen Bärendienst, weil verhindert wird, hier "Abweichungen zum Nachteil des Mieters" zu vereinbaren, die vielleicht dafür sorgen würden, dass man als Hundehalter eine Chance bekommt. So sagen die Vermieter eben einfach - keine Haustiere, kein Stress, fertig.