Und es gibt nur ein Tierschutzgesetz,gilt für Nutz-und Haustiere.
Aber nach dem Tierschutzgesetz sind Qualzuchten verboten, bzw. bedürfen einer behördlichen Genehmigung (gibt's nur für Versuchstiere).
Aus §11b Tierschutzgesetz
ZitatEs ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1.bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2.bei den Nachkommena)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Ich frage mich nur, warum das nicht durchgesetzt wird bei uns. Denn dass bei Mops, Frenchie das fettmarkierte zutrifft, kann man ja eigentlich objektiv nicht bestreiten.
Ich muss da auch regelmäßig an die Situation denken, wie meine Tochter mich völlig entgeistert auf dem Spaziergang gefragt hat, warum der andere Hund (1 jähriger Mops) so arg röchelt und nur so langsam läuft. Tja- weil er keine Luft bekommt, weil er keine richtige Nase hat.