Ich habe den Freund einer Bekannten angerufen und ihm den Kaufvertrag vorgelesen. Da angegeben wird, dass der Welpe auch zur Zucht eingesetzt werden kann, habe ich wenn dieses nicht der Fall ist einen Anspruch auf Preisminderung. Dieses ist aber erst bei der Zuchttauglichkeitsprüfung festzustellen. Bis dahin habe ich keinen Anspruch auf irgendwelche Minderungen.
Was heißt denn "darf zur Zucht eingesetzt werden"? Man darf mit jedem Hund züchten, ob griechischer Senfhund oder Rassehund mit VDH-Papieren. "Zucht" ist nämlich gesetzlich nicht genau definiert und unterliegt keinen Beschränkungen. Wenn ich der Meinung bin, ich züchte mit meinem bunten Bauernhofmix, dann kann ich auch sagen "darf zur Zucht eingesetzt werden". Solange ich nicht sage, der Hund wird die Zuchtzulassung im SV bekommen, kann ein Welpenkäufer ja auch damit machen, was will. Und wenn es die Zucht (mir ist schon klar, "Zucht") mit einem anderen Mix ist. Oder steht da genauer, in welchem Verein mit welchen Papieren?
Ansonsten ist ein Hund, genauso wie alles andere, so viel wert wie jemand dafür bezahlt.