Hallo,
wie es rechtlich genau ist, weiß ich nicht. Aber rein logisch betrachtet, denke ich, wird der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag mit dir schließen. Aus dem sollte ja dann ersichtlich werden, wie er, also dein neuer Vermieter, die Hundehaltung regeln will.
Wenn da drin steht, dass um Erlaubnis gebeten werden muss, kannst du ja das gleich mit ihm besprechen. Wenn er gegen Hundehaltung sein sollte, würde es auch nichts bringen, wenn du die Erlaubnis des vorigen Eigentümers/Vermieters hast.
Grüße,
Rafaela
Doch, das bringt etwas. Der Mieter muss überhaupt keinen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht will. Der neue Eigentümer MUSS zwingend den Mietvertrag übernehmen. Er kann nur auf Eigenbedarf kündigen und ich würde auch zu 99 % davon ausgehen, dass das passiert, wenn es um ein Einfamilienhaus geht. Das kauft kaum jemand als Kapitalanlage. Im Moment will jeder ins Eigenheim ziehen.
Ansonsten macht es schon Sinn, den jetzigen Vermieter darum zu bitten. Wenn er schlau ist, gestattet er es euch aber nicht, denn alles, was er euch zu gesteht, kann sich u.U. negativ auf den Verkauf auswirken, eben weil der Käufer den Vertrag mit allen Bedingungen übernimmt.
Wenn ihr ein ganzes Haus bewohnt:
Ganz ehrlich? An eurer Stelle würde ich eher mit dem Vermieter darüber reden, was er euch anbietet, dass ihr auszieht. Dann kann nämlich er wesentlich teurer verkaufen (weil der Käufer kein Kündigungsrisiko hat und direkt einziehen kann) und ihr habt auch was davon. Dann könnt ihr gleich eine Wohnung/Haus mit entsprechender Haltungserlaubnis suchen.
Befristete Mietverträge sind meistens gar nicht zulässig. Steht das bei euch im Mietvertrag drin?