Es wurde in Deutschland schon die Gesetzlage verschärft.
Jetzt denken viele, "ach, betrifft mich nicht, weil ......" - aber genau das ist falsch!
Es betrifft uns sehr wohl alle.
Natürlich betrifft es alle Hundehalter, wenn man jetzt verallgemeinert sagt, dass man letztlich für das Verhalten seines Hundes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich sehe da aber dennoch per se kein Problem, jedenfalls nicht bei Hunden. Der Hund ist allein mein Hobby, die Gesellschaft hat keinerlei positive Wirkungen von meinem Hund. Also muss ich, im Grunde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass jemand durch meinen Hund zu Schaden kommt. Ich persönlich finde das in Ordnung. Der Hund ist mein Wunsch, meine Entscheidung, meine Verantwortung. Genauso wie die Freigängerkatze, das Pferd auf der Koppel usw.
Ich nehme nicht an, dass man jemanden wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilen würde, weil ein 5-kg-Hund an einer kurzen Führleine eine ältere Person zu Fall gebracht hat, die rückwärts in den Hund gelaufen und dabei gestürzt ist (oder so ähnlich). Für mich wäre es aber durchaus fahrlässig, wenn auf einem Fuß- und Radweg ein 5-kg Hund an der ausgefahrenen, quasi unsichtbaren Flexileine einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, der in die Leine fährt. Denn DAS hätte der Hundehalter mit etwas gesunden Menschenverstand, Aufmerksamkeit und besserer Sicherung sehr leicht verhindern können.
Vielleicht ist der Gedanke falsch, aber ich würde erwarten, dass viele Hundehalter bewusster und aufmerksamer in die Welt gehen und lieber einmal mehr sichern, wenn klar ist, dass sie strafrechtlich belangt werden können, wenn etwas passiert. Und damit meine ich definitiv nicht nur drei kräftemäßig überlegene Staffs, die den Halter zu Fall bringen, sondern auch die ausgezogenen Flexileinen von kleinen Hunden auf Radwegen, an der Straße usw. Solange es keine Gesetze gibt (was ich erstmal gut finde), liegt es im Ermessen des Halters, welches Risiko er eingeht, mit dem Wissen um mögliche Konsequenzen. Ich kann also nach wie vor mit 3 großen Hunden rausgehen, wenn ich sage, ich traue mir zu, dass ich sie kontrolliert bekomme, weil sie toll erzogen sind, keine Aggression gegen Menschen haben... Ich muss nur mit den Konsequenzen leben, wenn ich daneben liege, auch wenn sie vorher z.B. noch nicht aggressiv waren und "ich das nicht vorher wissen konnte". Ich hätte es aber mit größerer Sorgfalt verhindern können und das muss ich mir anlasten lassen. Danach ist es nämlich für einen Menschen zu spät und jeder ist einer zu viel. Solange es kein Gesetz gibt, das es verbietet, liegt es im Ermessen des Halters. Mich hätte tatsächlich in einem vergleichbaren Fall wie dem in Österreich interessiert, wie das Strafmaß und die Urteilbegründung aussehen würde, wenn der Fall bei uns in RLP passiert wäre, wo es explizit verboten ist, mit 3 Staffs gleichzeitig spazieren zu gehen.
Deutlich problematischer finde ich die Situation, wenn man von unseren Hobbytieren weggeht und in den Bereich von Nutztieren geht. Da wird es dann tatsächlich interessant. Welche Sicherungen man haben muss, damit durch den Herdenschutzhund niemand verletzt werden kann, der zur Sicherung der Nutztierherde gebraucht wird, weil die Gesellschaft sagt, der Wolf darf bleiben. Oder die Sicherung von Weidetieren, wenn man unterstellt, dass diese nicht wegen dem "Hobby" des Bauern, sondern zur Gewinnung von Lebensmitteln für "alle" gehalten werden.