Hallo,
ich habe so ein Exemplar hier sitzen.
Aber nur weil ich mit der Züchterin befreundet bin, sie wohnt ca 4 km von mir entfernt und wir sehen uns in der Regel mehrere Male in der Woche, sitten auch gegenseitig oft die Hunde wenn der andere mal länger weg muss.
Trotzdem haben wir alles haarklein vertraglich geregelt.
Ich bin/war nur Besitzer und sie Eigentümer.
Alle täglichen Kosten habe ich beglichen, aber Ausstellungen,(und ja, die kann man auch schon mit Welpen machen!)die nötigen Untersuchungen, sowie die ZZL wurden/wären von ihrer Züchterin gezahlt worden.
Auch was im Falle des nichterreichens der ZZL geschieht(wie bei uns) ist geregelt. Ich habe dann den normalen Welpenpreis gezahlt und gut.
Wichtig wäre für mich auch das vertraglich geklärt was passiert wenn du Deine Meinung änderst und die Hündin nicht zum Wurf freigeben magst, sei es weil du meinst ihr Wesen passt nicht(zB zu ängstlich), sie zu sehr fremdelt oder einfach weil du sie keine 4-5 Monate weggeben magst. Sowas muss geklärt werden, sollte aber bei einem vernünftigen Züchter kein Problem sein.
Es sollte festgehalten werden für wieviele Würfe du die Hündin freigeben musst, ob du jedesmal einen Welpen oder den Geldwert eines Welpen erhälst.
Zu bedenken ist noch, selbst wenn das Risiko bei der Züchterin liegt, sollte sie Eigentümer sein und du Besitzer, leidest doch du sollte der Kleinen etwas passieren. Zu Dir kehrt sie dann nicht zurück, du bist emotional viel stärker an die Hündin gebunden als die Züchterin.
Ich kenne dann noch einen Fall, wo die Hündin nicht zuchttauglich wurde und die Züchterin die Hündin ohne Wissen ihrer "Besitzer" verkauft hat. Rein rechtlich ok, da sie das alleinige Recht an der Hündin hatte, es wurde nicht geregelt das die Hündin in dem Fall an die Besitzer geht etc, aber menschlich ein Unding. Die neuen Eigentümer standen vor der Tür und wollten ihren Hund holen...
Man muss schon sehr aufpassen und am besten jeden noch so undenkbaren "Pups" aufschreiben.
lg Nojani