Hallo,
ich habe am 21.04. von meinem Tierarzt einen Welpen vermittelt bekommen. Neugeboren.
Ihre Mama verstarb bei der Geburt und die Besitzer der Hündin wollten den Welpen dann nicht.
Sie sagten zum TA "mach sie weg".
Da kann man ja nun recht viel reininterpretieren.
In den ersten 4 Tagen haben wir dann erstmal abgewartet ob die sich doch noch melden. Es hätte ja eine Schockreaktion sein können.
Am 4. Tag hat der TA nochmal die Besitzer der Hündin kontaktiert, die aber immernoch sehr ablehnend waren.
Danach hat er mir die Kleine quasi übereignet, ich sah sie als mein "Eigentum", blödes Wort, an.
Heute nun haben die sich beim TA gemeldet und nach dem Welpen gefragt.
Sie würden sie gern sehen, schließlich gehört sie ihnen ja.
Ich bin aber nicht wirklich gewillt das Mäuschen diesen Leuten zu überlassen oder auch nur zu zeigen.
Die Mama wog nur 1,2 kg, das allein sagt schon sehr viel über die Leute.
Vor allem wird die Kleine wohl auch nicht wirklich sehr groß, hat im Moment keine 200 Gramm.
Haben die noch ein Anrecht auf meine Kleine?
Wenn ja, kann man die davon abhalten indem man ihnen Tierarzt- und Betreuungskosten aufhalst? Da hat sich ja schon einiges angesammelt. Aber ich habe ja von denen nicht den Auftrag bekommen die Kleine aufzuziehen.
Mein TA ging davon aus das sie meinten das der Welpe getötet werden soll.
Zum Rechtanwalt schaffe ich es mom nicht wegen dem Welpen. Werde ich aber natürlich i-wie realisieren sollten die Ärger machen.
LG Nojani