ZitatAlles anzeigenIch gebe zu das ich mich nicht korrekt verhalten habe im deutschen Bürokratenlande!!
Es wurde eine Ordnungsverfügung zur Gefahrensabwehr gegen mich verhängt und mein Hund beschlagnahmt.
Morgen früh um acht werde ich die Versicherungspapiere nachreichen können. ( Die liegen bei meiner Familie und mussten erst per Postweg mir zugesendet werden ) Da das OA am Samstag nicht arbeitet geht es erst am Montag.
Meine Sachkunde steht im Grunde ausser Frage. Ich habe den Hund ( Labrador ) länger als drei Jahre, also mitlerweile schon zwölf. Wir wurden nie Auffällig, sind Versichert und zahlen Steuer, bin zertifizierter Hundetrainer, allerdings ohne eigene Hundeschule!
Was mich wütend und sehr traurig macht ist das Vorgehen.
Es geht nicht das ein hochsoziales Wesen, mein Hund, im Alter von zwölf Jahren von seiner Bezugsperson ( mir )getrennt wird, aufgrund von einer Gefahrenabwehr. Das ist nicht verhältnismäßig und sogar Tierschutzrelevant.
Ich erwarte mehr Bürgernähe und Fingerspitzengefühl von Seiten des Amtes. Es war offensichtlich, das von mir und meinen Hund keine Gefahr ausgeht....!!!
Werde Morgen meinen Hund abholen und dann den Vorgang rekonstruieren. Ich werde mich ebenso an die Presse wenden.
Danke für Eure Meinungen,
Viele Grüße!
für mich hört sich dass ja so an, als ob dir jemand an den karren fahren wollte und deinen hund beim oamt als wilde bissige bestie gemeldet hat.
sonst würden die doch nicht von ausgehen dass von euch gefahr ausgeht, oder gab es einen beißvorfall (auch wenn deiner nicht gebissen hat, sondern gebissen wurde und der halter es aber genau umgedreht gemeldet hat)?
zumal warum sollten die wegen fehlender haftpflicht dann gleich den wuff einziehen? ich meine die müssen einem doch zeit geben die versicherungspapiere bei zu bringen.
ich würd meine haftpflichtpapiere auch nicht binnen 5min raus gekramt haben