Inga, genau um den Satz ging es mir
Steffi Dein Vertrag liest sich für mich nur oberflächlich gut. Die Weitergabe an Dritte würde mir nicht behagen. Also nicht Vonwegen Hundehändler und Co, aber Gesetz den Fall z.b. Meine Mutter hätte so einen Vertrag unterschrieben dann gäbe es schon Probleme. sie ist über 60 und hat sich letzten Herbst ihren Traumhund geholt. Als Welpen, da trotz monatelanger Suche kein erwachsener Hund dieser Rasse zu bekommen war. Von Anfang stand fest, dass diese Anschaffung nur getätigt wird, wenn ich ihr verspreche den Hund sollte mal irgendetwas sein zu übernehmen. Das wäre mit einem solchen Vertrag schon ausgeschlossen.
Grundsätzlich frage ich mich, warum Züchter auf der einen Seite Ihre Investitionen wiederhaben wollen und damit den Preis rechtfertigen, aber auf der anderen Seite den Welpenkaeufern solche (teils unsittlichen) Klauseln vorschreiben? Wenn ich einem Käufer nicht traue, dann gebe ich den Hund nicht ab. Gebe ich ihn ab und will aber weiterhin Kontrolle haben, dann gegen Schutzgebühr und nicht gegen Erstattung all meiner Unkosten. Wer anfängt Tierzucht betriebswirtschaftlich zu rechnen ist für mich schon gewerblich unterwegs...