Beiträge von Erdel

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    es ist ja völlig unbestritten, dass es Rassen gibt, die sich enger an ihre Menschen binden als andere. Das hat u.a. mit dem Zweck der Hunde zu tun, für den sie gezüchtet wurden. das kann man Treue nennen, Loyalität oder auch Abhängigkeit. Es gibt eben indivduelle Abstufungen...


    Loyalität würde ich das auf keinen Fall nennen. Dabei geht es um gemeinsame Werte. Man würde also voraussetzen, dass sich der Hund dieser bewusst ist, sie reflektiert. Das mag man sich wünschen, ist aber unmöglich. Unsere Hunde können sich nicht in uns hinein versetzen. Daher können sie auch kein Mitleid empfinden, wenn es und mal schlecht geht.


    Viele Menschen neigen wahrscheinlich dazu, ihrem Hund die eigene Gefühlswelt überzustülpen. Solange man dabei die wirklichen Bedürfnisse des Hundes nicht vergisst, geht das aber in Ordnung. Hat sicher noch keinem Hund geschadet, wenn der Halter meint, er würde von seinem Hund geliebt werden. Darf halt nicht ausufern. ;)

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    das tut er sogar regelmäßig :mute: - aber und das ist eben wichtig - wo kein Kläger - da kein Richter und von daher wird erst ab Gültigkeitsdatum der Rechtsprechung alles geändert.


    Recht haben und Recht kriegen sind nunmal zwei verschiedene Paar Schuh - leider


    Verstehe ich das richtig? Wenn der Europäische Gerichtshof nicht in Deinem Sinne entscheidet, dann hattest Du zwar recht, aber es nicht bekommen?

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    Ich weiß ja nicht, aber irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben.


    Ich glaube das auch nicht. Gehört wohl in den Bereich "Märchen und Legenden". Man darf nicht immer alles glauben. Sagt doch schon der reine Menschenverstand, dass derartige Geschichten erfunden sind. Wenn ich Bußgelder zahlen musste, dann immer zu recht.


    Aber mit einem Beispiel könnte Trina ein bisschen recht haben. Ist das Tragen der Hundemarke vorgeschrieben und man hält sich nicht daran, dann kann ein Bußgeld verlangt werden. Bußgelder, für Ordnungswidrigkeiten, die nicht explizit aufgeführt sind, können in der Tat bis 1.000 EUR betragen. Natürlich wird man sich bei dieser Ordnungswidrigkeit nicht an der oberen Grenze orientieren. Und so ähnlich wird das auch formuliert worden sein. Raus kommt dann das, was Trina schreibt. Ist ein bisschen wie "stille Post".


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    Was hat das mit mangelndem Verantwortungsbewusstsein zu tun, wenn man für einen Hund in diesem Staat keine Steuern zahlen möchte, weil der Grossteil der Hundesteuer nach wie vor für Militärausgaben verwendet wird, damit Deutschland weiterhin in Afghanistan Zivilisten umbringen kann?


    Einen derartigen Schwachsinn habe ich selten gelesen. Da fehlen mir fast die Worte. Man kann Dich ja gar nicht mehr ernstnehmen.



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    In den meisten BL wir die HuSt eh auf 2 Zahlungen / Jahr verteilt.


    Welche denn?


    In Berlin zahlt man vierteljährlich.

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    Aber nur, falls der Verwalter die Berechtigung hatte, diese Aussage zu treffen für die einzelnen Vermieter und sich nicht nur generell auf die Hausordnung bezogen hat, oder irre ich mich da?


    Auch nicht ganz richtig. Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr müssen nach § 550 BGB schriftlich abgeschlossen werden. Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Eigentümer zustande und letzterer hat sich die Zustimmung zur Hundehaltung vorbehalten. Das ist Bestandteil des Mietvertrages, sodass es völlig egal ist, was der Leiter der Verwaltung so von sich gibt.


    Natürlich wird auch die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Eine Klausel über ein generelles Hundeverbot ist aber ausgeschlossen.