Beiträge von McMeg

    Bei meiner ist wohl Terrier mit drin und sie hat auch zweitweise auf der Straße gelebt, sie hat Jagdtrieb.
    Trotzdem lässt sie sich beim Jagen abrufen, erst heute ist sie hinter Hasen her und ist auf Rückruf immer brav zu mir gekommen. Selbst die Meerschweinchen können mittlerweile in ihrem Beisein frei laufen. :smile:
    Wie ich das geschafft habe? Zum Einen ist ihr Jagdtrieb glücklicherweise nicht allzu ausgeprägt, zum anderen durch konsequente Erziehung, Impulskontrolle und konsquentes Aufpassen, dass sie nicht jagt.

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    EDIT: Und wir bezahlen noch Hundesteuer dafür das die Scheiße weggeräumt wird und wir HundePlatzmöglichkeiten bekommen. 10% des Geldes werden dafür genutzt gerade mal.


    Fazit wir bezahlen und machen die Scheiße weg bekommen anschiss wenn wir es nicht machen, aber alle anderen dürfen tun was sie wollen.
    Pferde,Katzen,Füchse etc Kacken ja gott sei dank nicht. (bei uns gibt es viel Reitverkehr.)


    Nö, Steuern sind nicht zweckgebunden, dh die Gemeinden können mit dem eingenommenen Geld tun, was sie möchten. ;)


    Schade, dass wir Tierbesitzer nicht zusammenhalten, sondern lieber mit dem Finger auf andere zeigen... :muede:


    Wenn ich einen Hundebesitzer erwische, der die Schei*e nicht wegräumt, sag ich was und gebe natürlich gerne eine Tüte. Leider erwischt man die viel zu selten... :roll:

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    Sollte es allerdings zu einem Schadensfall kommen, kann es passieren, das die Versicherung sich weigert zu haften, da Kinder nicht geschäftsfähig sind. Erst ab einem Alter von 14 sind Kinder eingeschränkt geschäftsfähig, da sieht es dann wieder anders aus.


    Falsch! Von dem 7. bis 18. Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Die Geschäftsfähigkeit bezieht sich allerdings auf das Abgeben einer Willenserklärung und somit Verträgen, hat also damit überhaupt nichts zu tun. ;)
    Du meinst die Strafmündigkeit, die ab dem 14. Lebensjahr gilt (§ 19 StGB).


    Das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sagt nur aus, dass

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    § 2 Allgemeine Pflichten
    Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

    ,
    was natürlich ziemlich weit ausgelegt ist.


    Ich würde mein Kind erst ab dem 14. Lebensjahr mit dem Spazieren gehen lassen, voraussgesetzt es ist ist vernünftig und reif genug. Selbstverständlich sollte der Hund sowohl vom Charakter als auch von der Größe geeignet sein. ;)

    Puh, wenn ich eure Stories hier so lese, scheine ich mit meiner Maus richtig Glück gehabt zu haben.
    Als Welpe zu einer Familie vermittelt, ein paar Wochen/ Monate später wurde sie von den Tierschützern wieder gefunden- auf der Straße lebend. Von da kam sie in ein "Tierheim" bis ich sie entdeckte und sie dann zu mir nach Deutschland kam.
    Von ihrer Zeit auf der Straße merkt man ihr zum Glück wenig an. Einzig fremden Menschen (und das sind fast alle :D ) ist sie skeptisch gegenüber und die wird sie nie mögen. Achja: Regen kann sie überhaupt nicht ab... ;)
    Ansonsten klaut sie nicht, jagt nicht, orientiert sich an mir, läuft viel ohne Leine und ist auch vom Wesen her ein kleiner, glücklicher Hund, dem man die Vergangenheit zum Glück kaum anmerkt. :)
    Übrigens war sie von Anfang an sehr auf mich fixiert. Irgendwie scheint sie eher ein Anti- Straßenhund zu sein. :D