ZitatNun weise aber mal nach, dass die Schuld bei einem kranken VDH-Hund eindeutig an falscher Verpaarung und/oder Aufzucht liegt. Ganz ehrlich, wenn man zwei Jahre Ärzte-Marathon hinter sich hat begleitet von ständigen Sorgen und 1000e Euro ausgegeben hat, fängt man nicht noch an Gutachter zu beauftragen um dem VDH-Züchter einen Fehler nachzuweisen. Was schon mal auch gar nicht geht. Weil wir hier von Lebewesen reden und Lebewesen können krank werden. Da können die Datenbänke des VDH noch so umfangreich sein. Denn der VDH ist nur ein Verein, kein gottgleiches Wesen, dass Hunde ohne Makel fabriziert.
Bitte klärt mich auf: Meines Kenntnisstandes nach greift die Gewährleistungspflicht so wie oben beschrieben doch auch, wenn man mit Kaufvertrag von privat kauft (klar, außer wenn sie explizit ausgeschlossen wird)
Naja... wenn du dann die TA-Kosten von 2000 Euro vor dir hast... willst du dann noch deinen Nachbarn, dem du den Hund mit Kaufvertrag abgekauft hast, zwingen seinen Hund auf bspw. HD testen zu lassen? Und wärst du bereit, die Kosten für die Untersuchung ggf. zu zahlen, sollte sich herausstellen, dass du im Unrecht warst und dein Hund halt einfach so krankgeworden ist? Das ist halt das ganze Problem daran. Die Hunde sind meist nicht rundum untersucht, dadurch wird es schwer, da irgendwas "nachweisen" zu können, ohne sich selbst in finanzielle Risiken zu stürzen.