Hallihallo,
im Mai soll bei uns ein 9 Wochen alter Australian Shepherd einziehen. Wir wohnen nun seit Juni 2011 in dieser Wohnung (54 m²) und haben bei Einzug mehrmals den für uns zuständigen Verwalter (und Leiter!) der Hausverwaltung gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei, was stets bejaht wurde (solange es kein Kampfhund oder besonders großer Hund ist). Damals sagte uns der Herr, dass wir dann einfach noch "der Form halber" schriftlich Bescheid geben sollten.
Das haben wir nun Anfang März auch gemacht und in dem Schreiben auch nochmal gesagt, dass der Hund am 3. Mai einzieht. Jetzt erst, am 18. April (ob die lange Verzögerung wohl Absicht ist...?) bekamen wir plötzlich ein Schreiben von denen, dass die Hundehaltung leider nicht erlaubt werden kann da der Hund "vom Eigentümer nicht erwünscht" ist.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder? "Nicht erwünscht" stinkt ja geradzu nach willkürlicher Entscheidung, mündlich wurde uns die Hundehaltung schon zweimal erlaubt und wir wären hier nicht eingezogen, wenn es nicht erlaubt gewesen wäre, einen Hund zu halten! PLUS im Haus wohnen auf jeden Fall zwei andere Hunde, ein Beagle (der über uns wohnt und den wir jeden Abend mal jammern hören, wahrsch. weil er aufs Klo muss und Herrchen nicht geht) und einen Labrador / Mix in der Größe.
Achja, im Mietvertrag steht, dass die Haltung eines Hundes nach Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.