Mal ganz doof gefragt - gibt es denn irgendwelche Beweise dafür, dass du den Hund getreten hast? Hat der sich die Zunge abgebissen oder sonst irgendwie Schaden genommen?
Zur Situation, nach meinem persönlichen Empfinden wärst du berechtigt, den Hund zu verscheuchen, auch wenn das nen Kinnhaken bedeutet. Du kennst den Hund ja nicht und hast deutlich gesagt, dass du den Kontakt nicht willst - wenn dann trotzdem nichts unternommen wird (vermutlich weil der Hund nicht hört...), dann ist das in meinen Augen ein Freibrief, dich selbst um Durchsetzung deines Willens zu kümmern. Du kannst ja nicht wissen, ob der Hund deinen kleinen zerfleischt hätte oder nicht, und generell ist man doch eh eher im "Recht", wenn der eigene Hund angeleint ist und der andere nicht...