Hallo Larya Kennen uns ja schon aus dem anderen Forum=)
Bei der Abholung von Lennox habe ich eine Welpenmappe erhalten und darin war auch der Kaufvertrag..
Auf der ersten Seite steht bei mir Rasse, WUrfdatum, Gesamtpreis und Reservierungssumme und meine Daten. Dann stehen die ELtern des Welpen drauf und sein offizieller Name sowie Farbe und Geschlecht.
Auf Seite 2 steht bei mir dann das der Welpe aus eigener Zucht ist und gewissenhaft aufgezogen wurde und das die ELtern untersucht wurden auf HD/ED und Augenerkrankungen und frei sind von diesen. Das der Welpe geimpft, gechipt und entwurmt wurde (Verweis auf den Impfpass und das Welpenprotokoll). Darüberhinaus wird darauf hingewiesen dasder Hund nicht außerhalb des Wohnbereichs gehalten werden soll und ausreichend sozial Kontakte zum Menschen sicherzustellen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem dazu dem Züchter/oder Tierschutzbeauftragten Zutritt zum Aufenthaltsbereich des Hundes zu geben wenn der Verdacht besteht das der Hund nicht richtig gehalten wird. Bei Zuwiderhandlungen geht der Hund unentgeltlich wieder in den Besitz des Züchters über. Bei notwendigen Besitzerwechseln muss der Züchter informiert werden, er hat das Vorkaufsrecht.
Wenn der Hund zurückgegeben wird erhält der Käufer den halben Welpenpreis zurück.
DerKäufer erhält alle zum Hund gehörenden Unterlagen. Ahnentafel wird sofort nach Erhalt dem Käufer geschickt.
Pflege- und Futterhinweise sind nur Empfehlungen.
Bei einem Rüden hat der Züchter 2 Decksprünge frei ( nur für eigene Hündinnen). Der Züchter übernimmt beim Rüden die Kosten für die Auswertungsbogen HD/ED. DIe Auswertungen müssen von einem anerkannten Auswerter vorgenommen werden. Zudem muss der Hund DNA getestet werden. Bevor nicht alle Untersuchungsergebnisse/DNA vorliegen und der o.g. Hund keine Zuchtzulassung erworben hat ist ein Zuchteinsatz nicht erlaubt. Hündin darf mit frühestens 2 Jahren gedeckt werden und der Rüde nicht vor dem 18Monat Decken. Züchter muss über geplante Anpaarung informiert werden.
Hündin/Rüde dürfen nur mit rassereinen und offiziell ausgwerteten HUnden verpaart werden. Der Käufer verpflichtet sich außerdem den HUnd an keine Zoohandlung, Händler etc abgeben. Und keinen Tierschutzrelevanten Verpaarungen zuzustimmen.
Abgabe des Welpen erfolgt ausschließlich an den Käufer. Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des HUndes Eigentümer und kann bis zum Abgabetag vom Vertrag zurücktreten in diesem Fall ist die Anzahlung zurückzuerstatten. Wird der HUnd nicht bis zu einem bestimmten Datum abgeholt ist der Vertrag hinfällig un der Züchter kann die Anzahlung einbehalten außer es wurde in Schriftform ein anderer Abgabetermin vereinbart.
Sollten einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam werden bleibt der Rest des Vertrages gültig. Beide Parteien stimmen den Vereinbarungen zu. Wird in zweifacher Ausführung ausgefüllt und unterschrieben und jede Partei erhält ein Exemplar.
Bei nicht EInhaltung des Vertrages nimmt sich der Verkäufer das Recht, eine Konventionalstrafe von... zu erheben. Und dann Datum Ort und eben Unterschrift von beiden Parteien.
Hoffe ich konnte etwas helfen