Also Penny ist in Frankfurt gemeldet, glaube aber ,dass es egal ist ob man nur zu Besuch ist, soweit ich weiß müssen Besuchshunde trotzdem an die Leine.
Unsere Nachbarn hatten mal Bekannte mit ner Aussi Hündin da und die sind hier bei uns im Wäldchen von einem Herren vom Ordnungsamt angehalten worden und mussten auch Strafe zahlen. Der meinte es heißt nicht umsonst "allgemeine" Anleinpflicht und da gibt es keine Ausnahmen bei Hunden die nicht in Hamburg gemeldet sind, es wäre ja nicht fair wenn die ganzen Leute aus den umliegenden Bundesländern regelmäßig nach Hamburg kämen und sich nicht an die Regeln halten müssten.
Ich glaub das mit den 2 Monaten gilt nur wenns ums das Hunderegister geht, wenn ich länger als Monate hier wäre müsste ich Penny da nämlich anmelden ...
Aber ich hab keine Ahnung Im Hundegesetz finde ich dazu leider auch nichts, wahrscheinlich bin ich aber nur blind ^^
lg
ps: an der Bunhäuser Spitze war ich mit klein Penny natürlich auch schon :)