Moin. In einem der zahlreichen Beiträge zum Thema artgerechte Haltung und Leinenzwang wurde geschrieben, Hundehalter sollten auf das Bundeswehrgelände ( hier Schwanewede / Garlstedt ) ausweichen, weil es halt Bundeseigentum wäre und somit auch nur die Bundeswehr weisungsbefugt wäre. Weit gefehlt. Zwar richtig dem Sinn nach, aber leider wurde der Förster vergessen. Besagte Übungsgelände gehören meist zum Bundesforst, einige Teilflächen zum Landesforst. Dort sind dazu auch noch Jäger mit einem "Begehungsschein" und die reagieren sehr übel bei frei laufenden Hunden, vor allem, wenn diese tatsächlich hetzen..... Wer sich seines Hundes sicher ist, mag es drauf ankommen lassen, aber ich weiss, es gibt Rotwild, Dammwild und vor allem Schwarzwild. Aber, im gleichen Waldgebiet ist ein eingezäunter Bereich von etwa 10 ha Waldfläche ( über 100000 m² ) in dem Freunde und Bekannte des Besitzers mit ihren Hunden laufen ( hauptsächlich z. Z. Windhunde ) Im Lande Bremen herrscht chronischer Geldmangel, daher ist das Ordnungsamt in diesem Jahr unerbittlich am schreiben. Wenig später kommt dann ein "Binnenbrief". Drin steht: Zahlen sie binnen 14 Tagen auf oben angegebenes Konto.......