Hallo :)
Ich bin keine Juristin, aber ich stand auch schonmal vor dem Problem und habe mich durch das halbe Internet gelesen. Es ging dabei um die Hundehaltung in einem 6-Familienhaus wo Hunde-und Katzenhaltung auch laut Hausordnung untersagt waren. Soweit ich das jetzt verstanden habe, ist so eine Klausel schlichtweg unwirksam. Sofern dein Hund für die anderen Bewohner des Hauses keine unzumutbare Beeinträchtigung (durch Verschmutzung, dauerhaftes Bellen, Beschädigungen etc) darstellt darf man in einer Eigentumswohnung Hunde halten. (Es gab allerdings auch ein paar andere Urteile, bei denen der Richter offenbar kein Herz für Hundehalter hatte)
Die Frage ist natürlich: Willst du dir das antun, wenn die anderen wirklich was dagegen haben? Das kann ziemlich üblen Dauer-Nachbarschaftsstreit nach sich ziehen und der ist nicht zu unterschätzen- ggf endet das Ganze auch in einer Schlacht mit Anwälten etc., das kostet dann sowohl Geld als auch Nerven... Das würde ich umgehen wenn irgendwie möglich.
Jetzt ist der Hund ja aber schon da und die Wohnung gekauft, richtig? Ich würde persönlich mit den anderen Hausbewohnern reden, den Hund jedem der es möchte vorstellen und auf Verständnis hoffen. In meinem Fall wohnen im besagten 6-Parteien-Haus mittlerweile 1 Hund und 2 Katzen und keinen juckt es.