Beiträge von RuDako

    Natürlich ist es blöd, wenn der Hund etwas lernt, dass im Alltag einfach nicht verwendet wird. Aber wenn Hans-Otto sagt, dass sein Bello niemals ohne Leine läuft (weil er in einer Gegend wohnt, die keine Freilaufflächen hat und sein Hund das auch nicht machen soll) oder ohne Leine immer spielen darf, weil er sonst angeleint wird, dann wäre es doch auch nicht in Ordnung, bei ihm nur Leinenführigkeit zu testen, oder? Wenn Bello auf Ruf zurück kommt, super mit Leine läuft, ohne Leine aber direkt spielen geht - weil er das immer darf und er im Alltag nie ohne Leine geführt wird - dann wäre das für Hans-Otto Alltag und aus seiner Sicht müsste niemand Mitführen ohne Leine testen. Trotzdem sind wir (glaube ich) einhelliger Meinung, dass auch das Führen des Hundes ohne Leine zum Grundgehorsam und zur Alltagstauglichkeit gehört.


    Und genauso ist es mit Sitz/Platz/Bleib. Eine gewisse Anzahl an Haltern betrachtet dies als notwendigen Alltagsgehorsam, deswegen wird es geprüft. Shit happens. Es sind keine Übungen, die nicht machbar wäre (von extremen Hundefällen abgesehen, die dann aber ohnedies sicherlich anderen Richtlinien/Prüfungen/Trainingseinheiten unterworfen sind).


    Das mit den Kindern empfinde ich auch als sehr schwierig, einfach weil Kinder sehr unberechenbar sind (und Eltern scheinbar auch). Aber das Ablegen vor dem Laden kann ja auch gesichert geübt werden (mit einer zweiten Person) oder an Stellen / zu Zeiten, die ungefährlich sind. Es muss ja kein Supermarkt sein, es kann auch ein Flur von jmd. anderem sein, eine Haustür etc. pp. - die Übung wäre ja, den Hund außer Sichtweite abliegen/bleiben zu lassen. Ich würde das auch nicht an vollen Orten und alleine ohne weiteres üben.


    Apropro, bis vor ein paar Jahren war es Usus, dass Hunde vor Läden abgelegt wurden. Inzwischen ist es selten geworden, aus diversen Gründen, allerdings nehme ich an, dass der Prüfungsteil deswegen existiert.

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    Und was ist mit Hunden, die vom Grundcharakter der Rasse schon speziell reagiert? Nehmen wir doch einfach mal meinen Sheltie - Fremden gegenüber reserviert, so lautet die Rassebeschreibung. So ist meiner auch. Kommen Fremde auf ihn zu, geht er zur Seite, will sich nicht anfassen lassen. Was mache ich also als verantwortungsbewusste HH? Ich sage jedem Kind, dass es meinen Hund nicht anfassen darf. Was das Kind aber machen kann ist, sich hinzuhocken und ihn schnuppern lassen. Will mein Hund das nicht, will er das nicht. Fertig!
    Und, was würde das jetzt für uns in der Prüfung bedeuten?
    Ich frage aus reinem Interesse.


    Ich habe keine Ahnung, was es in einer Prüfung bedeuten würde. Ich nehme doch stark an, dass das darauf ankäme, welche Prüfung du machen willst. Wenn man den Thread hier verfolgt, stellt man doch schnell fest, dass es diverse inhaltlich verschiedene Teste mit ganz unterschiedlichen Zielen gibt.


    Aber da du mich ansprichst(? ;)):
    Ich denke, dass es im Alltag vollkommen normal ist, wenn du ein Kind abwehrst bzw. fort schickst. Es geht bei der Frage doch vor allem darum, was dein Hund tun würde, wenn das Kind ihn trotzdem anfasst. Lässt er es über sich ergehen (wenn ihn dazu anhälst z.B.), reicht es, denke ich. Wehrt er das Kind ab, indem er schnappt sieht die Sache sicher anders aus (wobei es vllt. auch da darauf ankommt, ob er droht oder ob er trifft, könnte ich mir vorstellen).


    Es geht bei den ganzen Tests ja nicht darum, was für den Hund individuell alltäglich ist, sondern wie er sich in einem Querschnitt aus ausgewählten Alltagssituationen verhält und ob er in diesen händelbar ist. Dass diese Situationen nicht alle auf alle Hundehalter zutreffen, sondern einige auf den einen und andere auf den anderen Hund und Halter, ist dabei unvermeidbar.


    Es sind ja auch keine Situationen, die besonders außergewöhnlich sind oder die rassebedingt auf keinen Fall machbar wären. Meine Hündin hat ihre lieben Probleme mit Kindern, die sind ihr unheimlich, weshalb wir daran kontinuierlich arbeiten, damit sie sich eines (hoffentlich nahen) Tages auch unvorhergesehen von einem Kind anfassen lässt. Hier ist es z.B. nämlich so, dass mein Hund beileibe nicht alleine sein muss, damit er von Kindern angefasst wird. Das tun auch wildfremde Kinder, wenn ich sie an der Leine dicht neben mir führe.


    In NRW gibt es praktische Tests nicht pflichtmäßig, es sei denn man macht die BH, die auch für 20/40-Hunde nicht verpflichtend ist. Und für die trainiert man speziell, ebenso läuft es doch, denke ich, auch mit den praktischen Tests in anderen Bundesländern ab. Wenn dein Sheltie also rassetypisch reserviert ist, dann würdest du (wenn du den Test machen müsstest, um einen Hund halten zu dürfen), wahrscheinlich mit ihm trainieren, damit eine solche Situation für ihn so stressarm wie möglich wird. Auch wenn er es nur erträgt und sich keinen Ast-ab-freuen wird.


    Im Prinzip ist es doch wie beim Tierarzt - keine Richtlinie verlangt, dass ein Hund sich freiwillig in die Praxis begibt und den TA freudig begrüßt. Trotzdem üben wir, dass der Hund sich möglichst überall anfassen lässt und problemlos und stressfrei zum TA geht, so es irgendwie erreichbar ist. Kann er dies nicht, so wird er über kurz oder lang beim TA einen Maulkorb anziehen müssen, damit der TA und seine Helferlein geschützt sind. Und ich bin doch (wenn alles gut läuft) auch nur einmal im Jahr zum Impfen beim TA. Auf der Straße ist es da nicht anders.



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    Als Beispiel: Eine Bekannte hat eine 2,5kg-Hündin. (...) Warum soll die Hündin nur für einen Hundeführerschein etwas lernen, was unnötig ist und nicht benötigt wird?Und darum würde ich mir hier etwas individuelles wünschen und keine verallgemeinerten Sachen. Die Grundidee ist sicher gut, aber nach dem was ich bei den verschiedenen Führerscheinen inzwischen gesehen habe, finde ich es einfach noch schrecklich ausbaufähig und im momentanen Aufbau unsinnig.
    Für mich bedeutet Alltagstauglichkeit, dass der Hund ohne weiteres mit und ohne Leine mit mir kommt, zuverlässig abrufbar ist, Ruhe gibt, wenn man es ihm sagt und ein Abbruchsignal sicher beherrscht. Das sind für mich Grunddinge, die an erster Stelle stehen. Und obwohl die Hunde inzwischen weit mehr kennen, würde ich auch mit nur diesen Kommandos gut durch den Alltag kommen.



    Warum sollte sie "Platz" nicht können? Oder anders gefragt: Weshalb ist es zu viel verlangt, dass ein 2,5kg Hund den "Platz" Befehl ausführt und kennt? ;) Vielleicht braucht sie es am Ende nicht, wenn sie die Prüfung machen müsste (was bei so kleinen Hunden ja meistens nicht der Fall ist - oder ist auch das nure in NRW so?), dann hätte sie doch einen Grund es zu tun. Niemand zwingt einen Menschen sich einen Hund zu halten und niemand zwingt einen Menschen in einem bestimmten Bundesland zu leben, wenn er sich aber für einen Hund und einen Wohnort entschieden hat, dann sollte er auch mit den Bedingungen umgehen können.


    Dass der Hundeführerschein schwer ausbaufähig ist (und zum Beispiel, gerade in NRW, auch Halter kleiner Rassen betreffen sollte), da stimmte ich dir vollkommen zu. Auch bei den Dingen, die du nennst. Nur stört es, denke ich, nicht, wenn ein Hund nebenbei auch Sitz, Platz und Bleib lernt. Drei Dinge, die den Alltag erleichtern können (und von einem gewissen Anteil der Hunde und Halter zur Bewältigung desselbigen gebraucht werden) und die für den Hund nicht derart unnatürlich sind, dass sie Hund und Halter ein Bein brechen.

    Nun ja - wenn der Hund ein Tierheimtier/Auslandstier ist, eine schwierige Vorgeschichte hat etc. pp., also nachweisbar (vom aktuellen Halter unverschuldete und nicht ohne Weiteres zu behebende Schwierigkeiten) mit dieser Situation hat, dann wäre ich (insbesondere dann, wenn ein solcher Test extrem teuer würde), sicherlich auch dafür, dass eine Sonderregelung getroffen würde. In dieser könnte dann auch festgehalten werden, dass dieser Hund in fachkundigen Händen ist - eben bei einem Trainer o.ä. und nicht doch irgendwann unvorbereitet einer solchen Situation ausgesetzt würde.


    Aber wenn ich mir einen jungen Hund anschaffe und weiß, dass etwas ähnliches gefordert wird, dann kann ich diese Übung doch zwanglos und angstfrei aufbauen, sodass am Tag der Prüfung nicht durch das Ablegen zusätzlicher Stress entsteht (als durch die Prüfung womöglich sowieso). Ich setze meinen Hund ja auch Zuhause dem Alleinebleiben aus, indem ich das langsam, beständig und angstfrei aufbaue - dasselbe kann ich auch am Laden machen. Da sehe ich wirklich kein Problem, außer dass es sicherlich noch immer ein wenig ärgerlich ist, weil es ggf. im Alltag nicht wirklich gebraucht wird.


    Wenn zum Anschaffungszeitpunkt des Hundes ein solche Prüfung noch gar nicht bestand (oder ein Teil davon, wie z.B. das Ablegen vorm Laden) ist es natürlich wieder etwas anderes. Da konnte es ja niemand wissen, sodass es auch da eine besondere Regelung geben sollte bzw. ggf. professionelle Hilfe beim Trainieren o.ä. (je nach Stand des Hundes, des Halters und der Schwere des Problems ... Ablegen vorm Laden ist ja nun wirklich kein Alltagsbefehl, von daher: Wenns bis dato nie geschehen ist, dann das Gesetz eingeführt wird, sollte die Prüfung für alle Hunde >12 Monate o.ä. auch entsprechend verändert/angepasst werden).

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    Und die Antwort auf die zweite Frage für mich wäre "zuhause". Ich kenne genug Leute, die sich vor Hunden fürchten bzw ein Problem mit den Haaren haben. Und so jemanden zu zwingen, im Restaurant über einen längeren Zeitraum am Nebentisch (im Zweifel) zu sitzen, find ich unfair. Wie gesagt - mein eigener Stiefvater könnt da nichts essen.


    Naja, ich kann ja auch nicht verlangen, dass ungepflegte Menschen oder Menschen mit einem penetrantem Parfüm oder Weiß-der-Geier-was den Laden verlassen, nur weil es mich ekelt (oder ich Kopfweh davon bekomme). Wenn Hunde in diesem Restaurant erlaubt sind, dann sind sie erlaubt. Punkt.


    Ich lasse doch meinen Hund nicht aus dem Restaurant verbannen, wenn der unauffällig unter dem Tisch liegt (und dies in diesem Restaurant auch darf), nur weil irgendjemand ein Problem mit seinen Haaren haben könnte oder sich vor ihm fürchtet und sich dann an den Nebentisch/in Sichtweite etc. pp. setzt. Dazu zwingt ihn ja niemand, das sucht man sich freiwllig aus ... ist ein Hund da und ich mag die nicht, dann geht man eben in ein anderes Restaurant oder ignoriert ihn. Dito, wenn ein Hund später dazu kommt. Oder man sucht sich ein Restaurant indem Hunde an sich nicht erlaubt sind.


    Wenn mich kleine Kinder maßlos stören, dann gehe ich auch in Cafés in denen Kinder unerwünscht sind (traurig aber wahr, die gibt es).


    Ganz davon abgesehen ist es aber wirklich interessant, dass es so viele praktische Teile gibt. Hier in NRW ist es (wie schon oft gesagt) ein lächerlich einfacher Sachkundenachweis, ausschließlich theoretisch und vor allem über sehr einfache (grundständige) Themengebiete. Er kann sooft wiederholt werden, wie man will, muss und Geld aufbringt (man zahlt je nachdem wo er abgelegt wird irgendwas zwischen 15-25€). Trotzdem finde ich ihn sinnvoll (oder sagen wir: Besser als nichts), würde mir aber wünschen, dass er für alle Hunde gelten würde. Also auch für kleine (< 40cm) und leichte (< 20kg) Hunde.


    Die Prüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung ist dagegen echt heftig, wobei das scheinbar schwer vom jeweiligen Prüfer abhängt. :/


    Wenn dieses "vor dem Laden ablegen" bekanntermaßen geprüft wird, dann übt man es doch sowieso, auch wenn man es niemals braucht, oder? ;-) Immerhin hat man dann die Sicherheit, dass man es könnte, wenn man es bräuchte - zum Beispiel um das Halten des Hundes erlaubt zu bekommen. Allein das wärs doch wert, egal wie oft man es im Alltag braucht.


    Gibt es für diese praktischen Teile eigentl. Punkte oder müssen alle Übungen gleichermaßen gemeistert werden? Und wie alt muss/darf der Hund sein, um die Prüfung abzulegen? Gerade andere Hunde zu ignorieren ist ja mitunter in jungen Jahren sehr schwer ...

    Uhm, Antworten auf das Thema würden mich auch wahnsinnig interessieren. Uns geht es nämlich sehr ähnlich. :/ Madame explodiert vor Freude, wenn andere Hunde ihr "nahe" kommen oder sie Menschen sieht (da reicht bisweilen die andere Straßenseite und die muss diese Menschen absolut nicht kennen). Sie ist dann gar nicht mehr zu halten, notfalls windet sie sich im Halsband/Geschirr wie ein Aal. Sie bellt sonst nahezu gar nicht, aber dann kann sie einfach nicht an sich halten und kläfft oder jammert in den höchsten Tönen. Absetzen oder legen lässt sie sich - für ein paar Sekunden, dann geht die Anspannung wieder mit ihr durch und wir können den Befehl wiederholen, wiederholen, wiederholen ... :muede:

    Mhm, wir verwenden die Schleppleine wie oben genannt - als zusätzliche Absicherung. Da hier viele Straßen sind und mein Hund ja nicht urplötzlich 100%ig hört (und bedauerlicherweise auch nicht mit Impulskontrolle und Engelsgeduld auf die Welt kam), trainieren wir mit der Schleppleine, aus purer Vorsicht. So kann ich auch während der Übungen mal mit einem Bällchen belohnen, ohne dass ich lediglich 2,50m werfen kann - oder etwas verstecken und tingel meinem Hund nicht exakt hinterher, während er sucht. ;)


    Ganz generell kann man zwar sicherlich ab einem bestimmten Gewicht den Hund nicht mehr halten (das wird dann ja bereits bei normalen Leinen schwer - obwohl wir bei unserem Bernersennen auch nicht die Probleme hatten, man gewöhnt sich eine gewisse Haltung an oder hat im Zweifelsfalle einen Baum in der Nähe - und: Mein Hund muss ja erstmal 20m durchstarten, im Normalfall habe ich ihn vorher daran gehindert. ;)), allerdings hat man zwischen den Extremen (hört 100% und hört gar nicht) eben die Möglichkeit einzugreifen. Also sacht zupfen, falls der Hund sich dreimal überlegt, ob er nun wirklich zurückkommen will oder nicht - eben zum trainieren des Rückrufs, außerhalb der eigenen 4-Wände und über einen üblichen 2-3m Leinenradius hinaus.

    Das kann daran liegen, dass es verschiedene Fragebögen gibt - und nicht jeder Sachverständige händigt auch den richtigen aus. Wir haben damals mit einem Fragenkatalog gelernt, der eigentlich für eine andere Tierärztekammer galt (und uns von der Sachverständigen fälschlicherweise ausgehändigt wurde). Darüber hinaus gibt es noch Fragen, die sich direkt auf das Landeshundegesetz NRW beziehen. Allerdings bieten die allermeisten TAs "ihre" Fragebögen und Lösungsschablonen online an, es ist also sehr lohnenswert mal nachzusehen welchen der TA / AmtsTA verwendet und genau nach diesem zu lernen. :)


    (1) Tierärztekammer Nordrhein
    (Zuständigkeitsbereich:
    u.a. Düsseldorf, Köln)

    (2) Tierärztekammer Westfalen-Lippe
    (Zuständigkeitsbereich:
    Landesteil Westfalen-Lippe
    - Regierungsbezirk Arnsberg,
    - Regierungsbezirk Detmold
    - Regierungsbezirk Münster.)

    (3) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfahlen
    (Amtstierärzte)


    Übrigens auch hilfreich:
    http://www.web-based-teaching.de/ben/index.htm
    Zum Üben (da sich alle Fragebögen sehr stark ähneln, auch wenn Formulierungen und Reihenfolge unterschiedlich sind) ist diese HP wirklich klasse. :)

    Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von
    a) gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und Abs. 3 (im Einzelfall gefährlichen Hunden) und
    b) Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1.


    Sind nicht beide pdf's dieselben? ;) Und sie sind (s.o.) für beides gedacht, zumindest sagt das die Überschrift der Dokumente.


    Edit:
    http://www.stadt-koeln.de/buer…dehalterinnen-und-halter/


    Der Fragebogen ändert sich offenkundig nicht, es ist vielmehr so, dass der Ort bzw. der Prüfer ein anderer ist, je nachdem ob du für 20/40 oder gefährliche/bestimmte Hunde geprüft wirst. :) Da es keinen anderen Katalog gibt und die Infoseite auch keine Unterschiede auflistet (außer die Prüfungsberechtigten), solltest du keine verschiedenen Kataloge haben.

    Mhm, unsere Kleine läuft immer mit Halsband und Geschirr sowie natürlich mit/an der Leine. Halsband für alle Übungen, Geschirr, wenn sie an der Schlepp läuft und oder einen Rappel bekommt (und ich sie leichter, sicherer und für sie angenehmer halten kann) - was altersbedingt beim Anblick anderer Hunde schon einmal geschehen kann. ;)


    Zum einen wohnen wir mitten in der Stadt und hier haben alle Hunde über 40cm Leinenpflicht, kleinere im übrigen auch an diversen Stellen. Es ist also rechtswidrig sie überhaupt abzuleinen.


    Wir haben allerdings auch im Freilauf Halsband/Geschirr drauf und selbstverständlich eine Leine dabei. Nicht nur, weil sie selbstverständlich noch nicht einwandfrei hört, sondern auch, weil es ausreichend Situationen gibt in denen wir beides gebrauchen können. Sei es, weil ein vermeindlich friedlicher Kollege plötzlich doch keine Lust auf andere Hunde hat, weil uns eine Familie auf Fahrrädern entgegen kommt (und kleine Kinder vieles tun, aber selten sicher geradeaus fahren) oder es tatsächlich einmal zu einer Keilerei kommt und ich meinen Hund schnell und sicher greifen muss.


    Unser Mädel hat kurzes Fell und trotz genügend Haut zum greifen, kann ich 19 Kilo Lebendgewicht am Geschirr/Halsband einfach besser festhalten. Und ich wage zu behaupten, dass dies allen HH so ergeht, deren Tiere jenseits eines handlichen Formates sind. ;) Ein Hund, der sich nicht festhalten lassen will, ist ohne Hilfsmittel auch kaum festzuhalten. Es ist zwar sicher nicht alltäglich, dass ein gehorsamer und kooperativer Hund, der seinem Halter vertraut, sich nicht festhalten lassen will, aber auch dies kann durchaus vorkommen. Ich denke da insbesondere an Beißvorfälle (die der eigene Hunde nicht verursacht haben muss), Kollisionen mit Fahrrädern, Kinderwägen oder oder oder - und niemals muss der betroffene Hund auch wirklich ursächlich sein. Gerade wenn Kinder und Tiere (also auch andere Hunde) im Spiel sind, kann die Situation nicht mehr als beherrschbar betrachtet werden, solange man nur für sein eigenes Tier / Kind sprechen kann. ;)


    Der einzige Ort, an dem wir außerhalb eines Privatgeländes, unseren Hund ab und an (! höchst selten) Halsbandlos und ohne Geschirr laufen lassen, ist ein eng begrenzter, übersichtlicher Hundeplatz - also eine eingezäunte Hundewiese, auf der uns nur andere HH und ihre Hunde begegnen. Und das auch nur, weil unsere Madame und einige ihrer Rüpelkollegen dazu neigen einander am Halsband/Geschirr festzuhalten, wenn sie allzu wild toben. Und das können wir natürlich nicht immer verhindern, auch wenn wir daran arbeiten.


    Ich verstehe nicht, weshalb Hunde Halsbandlos und ohne Leine ausgeführt werden, ist es doch vollkommen problemfrei beides dabei zu haben - für den Notfall, als Zeichen für andere HH und hundelose Mitmenschen. Ganz abgesehen davon, dass ein Halsband oder ein Geschirr deutlich machen, dass es sich nicht um einen entlaufenden oder wildernden Hund handelt. Auf dem Land, wo manch' überempfindlicher Bauer schon auf Katzen schießen möchte, ist ein ungekennzeichneter Hund schnell sehr unerwünscht. In der Stadt meistens nicht einmal erlaubt, da dort i.d.R. zumindest für 20/40 Hunde generelle Leinenpflicht herrscht.


    Also:
    Ja, zu Halsband und Leine. ;)

    Zitat


    Wenn Geld gebraucht wird für Kindergärten und Schulbusse, fein. Von guter Bildung, ebenso wie vom Gesundheitssystem usw, profitieren wir alle.
    Dann sollten auch alle gleich bezahlen (anteilig am Einkommen).
    Und nicht ich anteilig mehr als andere nur weil ich als Hobby Hunde statt einer Modelleisenbahn, einem Pferd oder einem Mountainbike hab.


    Eben dies.


    Es geht auch nicht darum, dass ich Hundekotbeutel haben will - für 150€ im Jahr kann ich mich mit Kotbeuteln zumüllen, so viel ich will. Es geht darum, dass es eine Steuer ist, die ein willkürliches Haustier betrifft, ohne dass dieses Haustier mehr oder weniger Ärger macht als andere Haustiere. Haushunde hinterlassen z.B. selten Haufen in Nachbars Garten - Katzen schon.


    Es geht nicht einmal um die 150€ im Jahr, denn das ist (verglichen mit den restlichen Haltungskosten) meistens ein geringfügiger monatlicher Mehrbetrag.


    Es geht einfach nur darum, dass es eine Steuer ist, die einige Menschen finanziell benachteiligt. Und das, obwohl ein Hundehalter sich ohnedies schon an diverse Regeln hält. Angefangen beim Kot entfernen und dem Sachkundenachweis bis hin zur Leinenpflicht - alles keine schlechten Regeln, aber alles Regeln für die obenauf noch bezahlt wird. Es ist halt eine willkürlich hohe und willkürlich festgelegte Steuer, für das Haustier, welches am umstrittensten in der Gesellschaft ist und (noch viel wichtiger) welches so häufig vorkommt, dass es sich lohnt dafür zu zahlen. Nicht umsonst wurde eine Katzensteuer diskutiert ... ;)


    Edit:
    Eine Steuer mit der anderen zu vergleichen ist meistens sinnfrei, denn viele Steuern beziehen sich konkret auf (Verkehrs-)werte. Wenn wir z.B. irgendetwas einkaufen, zahlen wir dem Stadt anteilig Steuern. Sogesehen zahlen wir vermtl. den (theoretischen) Wert der Steuermarke, das es aber nur Steuermarken für Hunde gibt und nicht auch für Katzen, Pferde und andere, ist ein ärgerliches Unding.