Sagt sich auch so leicht, einen wildernden Hund schießen.
Der Hund muss erkennbar hetzen und entsprechend schnell sein um das Wild auch zu gefährden (nicht der Straßenverkehr). Da eine sichere Kugel anbringen zu wollen halte ich für … ambitioniert.
Dass der Hund ohne Halter irgendwie durch den Wald tingelt reicht als Tötungsgrund zum Glück nicht aus. (Außer scheinbar in Berlin, wie ich gerade gelesen habe)
Ist es nicht inzwischen auch in allen Bundesländern so, dass der Jäger nachweisen muss, dass der Hund gewildert hat? Das alleine ist schon schwierig. Der Jäger begeht zunächst einmal die „Sachbeschädigung“ und muss dann beweisen, dass die Tat gerechtfertigt war. Kann er das nicht, steht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel. Das ist schon ein hoher Einsatz.