ZitatAlles anzeigenHuhu,
Ich habe eine Frage, die ich mich wirklich nicht zu stellen traue....Bzw. weiss ich nicht so recht, wen ich fragen soll
Mein Chef und ich waren im Februar zusammen auf Messe (ist ne Ausnahme, normalerweise stehe ich im Laden).
Naja, die Anreise betrug einfach fünf Stunden. Meine Frage: zählt das zur Arbeitszeit??
Vllt. weiss ja wer was. Daaaanke!
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Diese Zeit ist eindeutig als Dienstreise zu werten, da das eine vorübergehende Auswärtstätigkeit außerhalb der Tätigkeitsstätte (regelmäßiger Ort) war. Demnach steht dir die Zeit komplett als Arbeitszeit zu.
Eine Reise ist hier aber nicht abzurechnen, da unter 5 Stunden sowieso keine Spesen anfallen. Außer es wäre bei euch intern geregelt...
Edit: seh grad, die Anreise war fünf Stunden. Der komplette Messeaufenthalt inkl An- und Abreise wird hier gewertet und als ARbeitszeit gezählt. Dann würde ich auch eine Reise abrechnen.
Falls dein Arbeitgeber keine Reisespesen erstattet, kannt du das auch über die Steuererklärung wieder holen
Außer du bist nicht in Deutschland, dann siehts wieder anders aus