Beiträge von Lunasmama

    Also, wenn mich damals einer gefragt hätte, wie ich meinen Welpen später "auslasten" will, wär ich direkt weitergegangen, oder, je nach Stimmung, ich hätte die Person gebeten, sich um ihren eigenen Kram zu kümmern.



    Ich könnte mir im Übrigen vorstellen, dass die Herrschaften in der HuSchu schon mitbekommen werden, was man mit dem Hund so machen kann.


    Boah, bin ich froh, dass bei uns in der Schule niemand so redet. Irgendwie nervt es mich total, wenn Leute nur noch auslasten, konditionieren und positiv Bestärken.

    Nach langem hin- und her: K9, Gurtband und Sattel, aber nur die IDC-Variante. Die Dinger rutschen nicht, Luna haut nicht ab, sobald ich das Teil in die Hand nehme und im Übrigen hat unsere Physiotherapeutin uns zu dieser Geschirrform geraten. Sie meinte, die Geschirre, wo ein Gurt längs zwischen den Vorderbeinen verläuft, führten zu Muskelverspannungen.

    Zitat

    Astor: Stimmt! Manche haben ja eine SB mit drin....die hatte ich vergessen.


    Nun warte ich gespannt was die Versicherungsleute der TS sagen =)


    Wo kann man das ganze denn mal nachlesen? Wegen Schleppleine ist keine richtige Leine...wer haftet wann, halb und halb...hat da jemand gute Links?



    Nicht wirklich. Ist halt Jura. Kannst höchstens mal nach "Urteile Hund Tierhalterhaftung" oder so googeln, sind dann aber auch nur Einzelfälle, also nicht 1:1 auf diesen Fall hier übertragbar.



    :gut:

    Zitat

    War der vizsla angeleint ? Hab ich das überlesen ?
    Ich habe gelesen, dass im Falle einer Beisserei der zahlt dessen Hund nicht angeleint ist und im Freilauf 50:50 ...


    Wenn deiner an der schlepp war würde ich auch nicht einsehen zu zahlen, zumal deiner zwar prollt, der andere aber im gegensatz zu deinem zugebissen hat ...



    Schleppleine ist unter dem Aspekt der Haftung des Hundehalters für die von einem Hund ausgehenden "Gefahren" ist nicht mit der normalen Führleine gleichzusetzen. Man muss im Übrigen alle Umstände berücksichtigen, nicht einfach nur Leine ja oder nein, gebissen ja oder nein. Halbe halbe. Es kann natürlich sein, dass der damit befasste Richter gähnend 45/55 % draus machen würde, aber ganz ungeschoren käme die TS nicht davon.