Beiträge von Lunasmama

    Zitat

    Wenn man etwas in Besitz hat( alsojederzeit Zugriff drauf hat), dann kann man es nicht stehlen, man kann es nur unterschlagen.
    Eine unterschlagene Sache kann von einem Dritten gutgläubig erworben werden, das ist das Hauptproblem.
    Wenn sie die Papiere nicht vorlegt, wie sollte ein Dritter dann wissen, ob der Hund unterschlagen wurde oder nicht?
    Sollte der Hund mit Papieren gekauft werden, würde ich den gutgläubigen Erwerb verneinen, heisst aber dann, man müsste auf Herausgabe klagen, das kann dauern! In der Zeit hat sich der Hund an die neue Familie gewöhnt etc.


    Es ist eigentlich ganz einfach: Anzeige wegen Unterschlagung, gleichzeitig einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes, damit es schnell geht. Ich verstehe nicht, worauf man hier die ganze Zeit wartet. Ist der Hund erst Mal weg(also verkauft) wird es noch viel schwieriger bis unmöglich den Hund zurückzubekommen, vor allen Dingen, wenn man nicht weiß, wohin der Hund verkauft wurde.


    Ich versteh zwar auch nicht, warum man nicht sofort handelt, aber eine Anmerkung hätt ich dennoch: ganz so "einfach " ist es nicht. Man kriegt nicht automatisch ne einstweilige Verfügung, so manch ein Richter sagt da nö und verweist auf die normale Klage. Find ich jetzt nicht unbedingt super, weil ich der Meinung bin, es könnte zumindest vorab ein Veräußerungsverbot ausgesprochen werden, aber nun denn, es hängt halt alles vom Richter ab, davon, wie er die Lage sieht. Das kann man nur bis zu einem gewissen Punkt beeinflussen.

    Zitat

    Deine Ausführungen oben sind mir klar, bin nur noch darüber gestolpert. Wäre es in diesem Fall nicht so? Bzw. könnte der Hund nicht quasi als gestohlen gemeldet werden? :???: Oder ist das ausgeschlossen weil die Ex noch im Mietvertrag steht?


    Natürlich kann wegen des Diebstahls Anzeige erstattet werden. Ist natürlich nicht ganz zu einfach nachzuweisen, wie wenn sie keine Mitmieterin wäre, ausgeschlossen ist es aber auf keinen Fall. Nur wenn sie am Ende glaubhaft versichert, dass sie den Hund holen durfte, etwa, um mit Gassi zu gehen, während das Herrchen arbeitet...hm. Alles eine Frage der Beweisführung.

    Allein schon wieder dieser "Hund-auf-den-Rücken-drehen"-Scheiss... und wie ruppig die mit dem Schäfi-Welpen war, furchtbar. Der hat doch keine Ahnung, was die komischen Leute von ihm wollen, was soll denn das? Und warum nennt die die Box immer "Bench?" ... Überhaupt, dieses Gelaber..."ich guck die Shara an und zeig ihr damit, der Beutel gehört mir". Meine Maus würde sich freuen, weil sie das Trockenfutter nicht essen muss. :lol: Das ganze Auftreten von der Frau, grausig.

    Es ist echt der Hammer, oder? So ziemlich jeder Satz, jede Handlung, alles Müll. Unfassbar, dass diese Person damit Geld verdient, echt. Ich bin immer wieder geschockt, wenn ich sowas sehe. Und ich danke Gott und dem Universum, dass ich damals, als ich noch weniger Ahnung hatte als jetzt, nicht an SOWAS geraten bin. Nicht auszudenken...

    Zitat

    Tierische Nebenerzeugnisse bedeuten nicht nur Innereien sondern auch Häute, Hufe, Blut, Federn, Grieben, Sehnen, Knochen und Tiermehl.



    Ach so, so meinst du das. Gibt ja auch Hersteller, die alles genau auflisten, so Grau beim Nassfutter etwa, da hast du dann Nebenerzeugnisse in Form von Innereien drin, weisst aber, dass andere "Abfälle" nicht drin sind.

    Zitat

    oha...ganz harter tobak hier.
    bei sowas frag ich mich immer,wie absolut nicht erwachsen manche menschen sein können.
    hier sind auf jeden falle auch alle daumen und pfoten gedrückt



    Sowas kommt erschreckend oft vor. Wo Kinder fehlen, müssen die Tiere unter dem Trennungsfrust leiden.

    Zitat

    Armes Rechtssystem, aber es ändern sich vielleicht doch mal die Dinge!


    wieso das denn? Ein paar Überlegungen dazu, ob es wirklich so fies ist.


    Ausgangsgedanke: einer ist immer der Loser, richtig? Die Frage ist, wer sollte das sein, der ehemalige Eigentümer oder der Erwerber?


    Mal angenommen, jemand gibt seinen Hund zu einem Sitter und fährt in Urlaub. Sitter verkauft Hund, Käufer hat Hund seit 3 Wochen, alles läuft toll, Familie total verrückt nach dem Hund. Dann kommt der ehemalige Eigentümer und klärt alles auf. Ganz schön Scheisse für den neuen HH, wenn er den Hund wieder abgeben müsste oder? Ausserdem: es würde den kompletten Rechtsverkehr lähmen, wenn wir bei jeder Übereignung Nachweise vorlegen müssten, dass die Sache auch wirklich uns gehört. Deshalb sagt das Gesetz, wer eine Sache in den Händen hält, gilt als Eigentümer, wenn nicht die Umstände etwas anderes nahelegen. Auf irgendwas muss sich der Erwerber schließlich verlassen können, und wenn nix dafür spricht, dass der Veräußerer nicht der Eigentümer ist, soll der Erwerber auch nicht mit irgendwelchen Nachforschungen belastet werden.


    Der ehemalige Eigentümer ist zwar der Gearschte, ABER: so ganz unfair ist es auch wieder nicht. Irgendwer hat doch mal eingeworfen: kein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen. Heisst: ich verliere mein Eigentum durch gutgläubigen Erwerb NUR DANN, wenn ich die Sache freiwillig aus der Hand gegeben habe, etwa durch Verleihen oder eben zu einem Sitter geben. Dadurch, dass ich die Sache aus der Hand gebe, geh ich nun mal das Risiko ein, dass der andere irgendwas Blödes damit macht, das Risiko setz ich selbst und bin damit weniger schutzwürdig als jemand, der in einer völlig "sauber" wirkenden Situation etwas kauft und mitnimmt.
    Demgegenüber stehen die Interessen des Neueigentümers hinten an, wenn die Sache mir OHNE mein ok weggenommen wurde, denn dann kann ich nix dafür, dass die Sache aus meiner Obhut entschwunden ist.


    Wie gesagt, einer ist immer der Gearschte. Unfair find ich die Rechtslage aber nicht, weil sie eben berücksichtigt, wer inwieweit zu dem Problem beigetragen hat.


    iiiihhhhh, ist das lang geworden.