Beiträge von Lunasmama

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    Meiner Meinung nach läge es eher an der Ex nachzuweisen, dass der Hund irgendwann in ihr Eigentum übergegangen ist, da der TS mit dem Kaufvertrag, etc. schonmal Indizen hat, die dafür sprechen, dass er Eigentümer ist.


    Das Problem ist allerdings, dass es eine gesetzliche Eigentumsvermutung gibt, die besagt, ich kann zunächst mal davon ausgehen, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist. Logisch, aller andere würde das Leben ganz schön verkomplizieren. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn Umstände dafür sprechen, dass sie im konkreten Fall nicht zutrifft und jemand anders Eigentümer ist. Solche Umstände könnten (müssen nicht) hier die Papiere sein. Je nach dem, was die Madame aber erzählt, wie sie zu dem Hund kam, kann man dem Käufer aber trotz der Papiere nicht einfach unterstellen, dass er Bescheid wusste. Ausserdem: was wenn sie die Papiere keinem zeigt? Der Käufer kommt ins Haus, sieht Hund, Napf und Körbchen, bezahlt und nimmt alles mit. In dem Fall greift die Eigentumsvermutung durch und es dürfte sehr sehr sehr schwer (man kann auch sagen: unmöglich) sein, da ne Bösgläubigkeit aus dem Hut zu zaubern.

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    Ja hab mal ein Päckchen zum probieren gekauft unser hund hats nach anfänglichem zogern gefressen. Wir füttern platinum trofu und terra canis. Mich hat das nafu von platinum nicht überzeugt


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    Wieso nicht? Ich fand's eigentlich ganz vielversprechend und meine Mäkelprinzessin hat's gern gefressen...Was stört dich daran?

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    und zum Thema: Flohmarkt und Erzählen was die "Tussi" dann sagt:


    Rechtlich gesehen ist sie nicht eigentümerin des Hundes/der Sache, da ja belegt werden kann (hoff) anhand vom Beleg vom züchter


    Sollte sie dennoch verkaufen, ist es eben Unterschlagung...



    Nochmal: was in den Papieren steht, ist nur ein Indiz! Mal angenommen, jemand kauft für mich einen Hund, oder auch für uns beide. Wir kümmern uns gemeinsam um das Tier oder eben ich allein, wäre es dann ok zu behaupten, derjenige, der den Vertrag unterzeichnet hat, ist Eigentümer? Wir haben in Deutschland etwas, das nennt sich Abstraktionsprinzip, heisst, der schuldrechtliche Vertrag und das Eigentum sind unabhängig voneinander. Wenn ich etwa einen Kaufvertrag unterschreibe, der Hund aber noch beim Züchter bleibt, aus welchen Gründen auch immer, ist der Züchter nach wie vor Eigentümer. Drückt er den Hund eine Woche später seinem Nachbarn in die Hand, ist der Nachbar Eigentümer. Ich kann mir meinen schönen schriftlichen Kaufvertrag also einrahmen und übers Bett hängen, den Hund krieg ich aber nicht.


    Unterschlagung....kann schon sein, aber das bringt den Hund auch nicht zurück.


    Ich finde es allerdings echt sinnlos, hier die Feinheiten des Schuld-, Sachen- und Strafrechts zu diskutieren, am besten noch unter Berücksichtigung etwaiger beweisrechtlicher Problematiken. Fakt ist, dass der TS sich ein einer echt bescheidenen Lage befindet, in der einiges schiefgehen KANN, deshalb ist der Gang zum Anwalt absolut nötig. wie der TS ja auch schon erkannt hat.

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    Wenn sie in deiner Abwesenheit ständig wieder in der Wohnung ist, vielleicht solltest du das Schloss austauschen?


    Ich hoffe, die Sache geht gut für dich und den Hund aus!



    An sich keine schlechte Idee, ausser, es sind noch ihre Sachen drin und/oder sie sind beide Mieter...Blöde Situation.

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    Wollte doch nur fragen, zwecks Maulkorbgröße ? Ich glaube das wurde hier missverstanden ^^


    Wobei meine noch nie einen maulkorb brauchten, als sie auf meinem Schoß saßen.
    ... von unterwegs




    DAS probier ich nächstes Mal auch aus! :smile:



    Im Ernst: es ist bei Weitem nicht so, dass jeder Schaffner "MAULKOB DRAUF!!!" brüllt, wenn er einen Hund im Zug entdeckt, aber ich denke, man sollte zumindest einen dabei haben. Tut der Schaffner es nämlich doch, ist er nun mal im Recht und man selbst ganz schnell draussen, das wär doch blöd, vor allem, wenn man für das Ticket viel Geld bezahlt hat.
    Luna kriegt das Teil manchmal auf, wenn der Zug voll ist. Sie hat noch nie auch nur ein Abwehrschnappen gezeigt, nicht mal, wenn einer auf ihren Schwanz gelatscht ist, aber der Maulkorb hat einen ganz tollen Nebeneffekt: NIEMAND fasst meine Maus ungefragt an, niemand macht lustige Lockgeräusche, und das kommt mir und meinem kleinen Schisser mehr als gelegen. Ausserdem hat man so viel mehr Platz. Soviel zum Thema: Mensch=die intelligenteste Spezies. "Hund mit Maulkorb - oh Gott, der beisst bestimmt gleich."

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    oder man hat den Hund ganz ohne Amtswege u.U. ganz schnell wieder =) Aber das muss jeder für sich entscheiden, solange man keine Dokumente fälscht, hält sich die Strafbarkeit als erst- und minderschweres Vergehen ziemlich in Grenzen - und eine Frau, die einen Hund klaut, stellt jetzt auch nicht den Kläger par excellence dar :D


    €dit: wobei das Vorzeigen einer Spielzeugmarke sowie Anziehen von (wenn auch falschen) Uniformen schon zum Betrug zählt ^^



    Wieso Kläger? Die bräuchte nur ne Anzeige wegen Betruges/Diebstahls zu erstatten, den Rest macht die Polizei/Staatsanwaltschaft. Was dabei rauskäme, ist ne andere Frage, sie müsste schon sehr geschickt darlegen, wieso der Hund nun ihr gehört haben soll, aber unmöglich ist da gar nichts.

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    Nein, normalerweise nicht, denn hierfür gibt es den § 935 BGB, kein gutgläubiger Erwerb bei abhanden gekommenen Sachen.
    Wichtig wäre dafür aber wohl, dass die Polizei die Meldung auch aufgenommen hat, du also etwas vorweisen kannst, dass dir der Hund gestohlen wurde bzw. abhanden gekommen ist.


    Ich sehe hier persönlich auch keine große Gefahr, dass die Ex als Eigentümerin angesehen werden könnte, wenn sie in keinen Unterlagen steht.
    Ich benutze z.B. auch den Laptop meines Freundes, deutlich mehr als er selber, deshalb bin ich aber lange noch nicht Eigentümerin ;)



    Voooorsicht...Wenn die Gegenseite aus der Situation (Ex kümmert sich um Hund, während der Eigentümer arbeitet) ein Besitzmittlungsverhältnis bastelt, war's das mit dem Abhandenkommen.

    Wer im Kaufvertrag steht, ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse. Es kommt auch darauf an, wer sich um den Hund kümmert. Allerdings dürfte dieses Indiz schon einiges Gewicht haben, aber ein unwiderlegbarer Beweis ist es nicht. So ganz Unrecht haben die Polizisten also nicht gehabt.


    Ab zum Anwalt, und zwar schnell. Die Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs durch einen Dritten, die Paula16 erwähnt hat, ist nämlich riesengroß, und dann ist es zu spät, dann kannst du von deiner Ex nämlich nur noch den Verkaufserlös fordern, der Erwerber muss den Hund aber NICHT herausgeben, auch wenn er später erfährt, dass die Verkäuferin gar nicht Eigentümerin war.
    Riesengroß ist die Gefahr u.a. deshalb, weil deine Ex die Papiere hat. Der Interessent würde und müsste daher keinen Verdacht schöpfen, es dürfte also hinterher sinnlos sein zu behaupten, der Käufer habe genau Bescheid gewusst und sei daher nicht gutgläubig gewesen.


    Viel Erfolg!