ZitatMeiner Meinung nach läge es eher an der Ex nachzuweisen, dass der Hund irgendwann in ihr Eigentum übergegangen ist, da der TS mit dem Kaufvertrag, etc. schonmal Indizen hat, die dafür sprechen, dass er Eigentümer ist.
Das Problem ist allerdings, dass es eine gesetzliche Eigentumsvermutung gibt, die besagt, ich kann zunächst mal davon ausgehen, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist. Logisch, aller andere würde das Leben ganz schön verkomplizieren. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn Umstände dafür sprechen, dass sie im konkreten Fall nicht zutrifft und jemand anders Eigentümer ist. Solche Umstände könnten (müssen nicht) hier die Papiere sein. Je nach dem, was die Madame aber erzählt, wie sie zu dem Hund kam, kann man dem Käufer aber trotz der Papiere nicht einfach unterstellen, dass er Bescheid wusste. Ausserdem: was wenn sie die Papiere keinem zeigt? Der Käufer kommt ins Haus, sieht Hund, Napf und Körbchen, bezahlt und nimmt alles mit. In dem Fall greift die Eigentumsvermutung durch und es dürfte sehr sehr sehr schwer (man kann auch sagen: unmöglich) sein, da ne Bösgläubigkeit aus dem Hut zu zaubern.