Hallo!
Ich habe mal eine Frage.
In meiner Nachbarschaft gibt es einen Junghund, der neuerdings für ein paar Stunden am Tag an einer viel zu kurzen Kette auf einer von allen Seiten geschlossenen Terasse (halbhohe Mauern) gehalten wird. Eine Hütte hat er. Die Terasse ist überdacht, d.h. witterungsgeschützt. Um es sich besser vorstellen zu können, könnte man auch sagen, dass es sich um einen offenen Raum ohne Fenster handelt.
Ich habe mir gerade die Tierschutz-Hundeverordnung durchgelesen und festgestellt, dass die Kettenhaltung -zum Glück- verboten ist. Und erst recht bei einem Hund unter einem Jahr.
Kann mir jemand sagen was passieren würde, wenn ich das melden würde? Gibt es da eine Kontrolle oder eine Verwarnung? Wie wird in so einem Falle vorgegangen, wenn die Besitzer damit aurgumentieren, dass das nicht so oft vorkommt und wenn, dann nur ein paar Stunden. Ansonsten hat er ja Familienanschluss. Was passiert, wenn der Hund bis zu seinem ersten Geburtstag z.B. im Bad gehalten wird (weil es keiner mitbekommt) und dann wieder draußen? Wie streng sind die Behörden???
Ich kann dieser Form von Hundehaltung nur sehr schwer zusehen und es macht mich soooo wütend und traurig zugleich, aber ich weiß nicht so recht was sich machen soll. Wir sind die einzigen Nachbarn die diesen Einblick überhaupt haben. Ich setze mich wirklich für den Hund ein, beschäftige mich auch mal mit ihm und rede vor allem mit den Besitzern.....aber es kommt eben nicht an!!!
Und alles nur weil es ja soooo aufwendig ist, einem Hund das Alleinbleiben beizubringen bzw. ihn zu erziehen...er könnte ja die schöne Schrankwand anknabbern!!!
Bitte um Beiträge!
Danke!