Es gibt auch Futtertonnen mit einem Gummiring, die verschließen luftdicht!
Beiträge von Wanderfalke2k
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Chris1987 hat recht. In NRW braucht für nicht gelistete Hunde größer als 40cm Risthöhe und/oder 20kg Körpergewicht (die sog. 40/20er Regel für große Hunde) lediglich der Halter des Hundes einen Sachkundenachweis. Auf diesen wird dann unter Vorlage des Sachkundenachweises, der Bescheinigung der Hundehalterhaftpflicht und dem Nachweis über die Chipnummer des Hundes (Heimtierausweis) der Hund beim Ordnungsamt gemeldet. Für nicht Listenhunde bedarf es hier in der Regel keinerlei jedweder Führungszeugnisse oder Nachweise über die sichere Verwahrung daheim.
Nachzulesen unter §11LHundG -
klick hier
Leider wieder aktuell: Giftköder im Raum Hilden und Düsseldorf :devil2: -
Hallo,
wie ich soeben der heutigen Wochenzeitung entnehmen konnte, wurden in Erkrath-Hochdahl mehrere Fleischstückchen, gespickt mit Nägeln, gefunden. Daher: Obacht! -
Hallo,
unser Junghund (9 Monate) bekommt auch Markus Mühle zu fressen. Von der Menge her haben wir uns zunächst auch recht schwer getan und uns dann langsam rangetastet. Das heißt wir haben mit den 1,2% angefangen und schon in den ersten Tagen festgestellt, dass es viel zu wenig für den Hund war. Er hatte noch massiv Hunger und verlor auch an Gewicht. Inzwischen hält er sein Gewicht bei einer Futtermenge von ca. 2% seines aktuellen Gewichts. Die Empfehlung "bis zu" soll heißen, dass es vom Hund abhängt, denke ich mal, vom Wachstum und von seiner Belastung, sprich, wieviel er tagsüber gefordert wird. Wir wiegen unseren Hund ein- bis zweimal die Woche und gucken, dass er eben nicht abnimmt, aber auch nicht zuviel zunimmt. Am besten du beobachtest die Figur Deines Hundes mittels des "Rippentests" (die Rippen sollten nicht sichtbar, aber gut fühlbar sein). Was die Empfehlung von "bis zu 2,5%" angeht, ich habe mich hier im Forum damals informiert, es können auch ruhig 3% sein... -
Bei sowas empfind ich nur noch Hass! Was für ein kranker perverser Mistkerl muss man sein um so etwas fertig zu bringen?!
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Zitat
Vorgestern an der Ampel, Aaron und Betty am Rad. Ein "Mitwartender" schaut Aaron an und fragt mich:"Was ist das denn für ne Marke?"
Hahaha, bei uns hat es sich auch schon eingebürgert, wenn jemand aus meiner Family mal unseren Hund führen soll, ihn zu fragen "ob er auch mal fahren will" -
Ich bin beim Durchstöbern des weltweiten Netzes mal auf einen interessanten Artikel zum Thema Handfütterung gestoßen, aus dem ich an dieser Stelle gerne mal einen kurzen Absatz zitieren möchte:
Zitat
Hungern, aber richtig
Der Trick: Das Füttern zu Hause wird nicht komplett eingestellt, sondern in der Quantität extrem
reduziert. Das bedeutet, der Hund wird weiter gefüttert, allerdings bekommt er dabei deutlich zu
wenig. Mit nur noch einem Drittel der sonst üblichen Tagesration ist garantiert, dass sich das
Hungergefühl einstellt, was nicht der Fall ist, wenn das Füttern gänzlich unterbleibt. Weniger füttern
macht somit hungriger als gar nicht füttern. Der Grund hierfür ist für jeden, der schon einmal oder
auch öfters eine Fastenkur (Nulldiät) gemacht hat, schnell nachvollziehbar: Nach zwei bis drei
Tagen völligem Nahrungsentzug stellt sich der Organismus auf diesen Umstand optimal ein, indem
er quasi auf den Verbrauch von körpereigenen Energie-Reserven (Abbau von Körperfetten)
umschaltet. Für den Hundebesitzer bedeutet das: Im Ergebnis dieser Umschaltung verschwindet
trotz Entzug der Nahrung das Hungergefühl und damit auch die Hoffnung des Zweibeiners auf eine
Akzeptanz der Handfütterung durch den Hund.Quelle: http://www.dobinet.de/mediapoo…ata/Handfuetterung_02.pdf
Vielleicht versuchst du es ja mal so und gibst dem Hund morgens eine kleine Portion, quasi als "Vorsuppe"
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Zitat
Hier haben wir schon eingekauft.
Der Hundemetzger in Düsseldorf:http://www.youtube.com/watch?v=hqBiaHxnifg
LG
SonjaLaut Homepage (http://www.hundefutterverkauf1.de) haben die auch ein Ladenlokal in Hilden an der Richratherstr. 29 Ecke Talstr.
falls es für Dich noch interessant ist. Ob es dieses Ladenlokal allerdings tatsächlich schon/noch gibt, weiß ich nicht, aber ich werd demnächst mal dort vorbei fahren! (Bin ich schon unzählige Male.... aber immer nur vorbei und hab da nie drauf geachtet ) -
Hallo,
da sich bisher niemand hierzu geäußert hat, bemühe ich mich mal.
Zunächst gebe ich dir einmal die entsprechenden Paragraphen, die in NRW für Dich zum Tragen kommen, da bei uns zwischen "normalen" großen Hunden(sog. 40/20er Hunde), gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen unterschieden wird. Für dich kommt letzteres wahrscheinlich in Frage.Zitat
§ 10 Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.§ 4 Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
(4) Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
(5) Die Erlaubnis gilt im gesamten Landesgebiet. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes (Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters) ist die für den neuen Haltungsort zuständige Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis und zu Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 befugt.§ 5 Pflichten
(3)Für die in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2 genannten Bereiche kann eine Befreiung von der Anleinpflicht nicht erteilt werden. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. § 4 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend.§ 6 Sachkunde
(1) Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
(2) Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.Leider bin ichg aber auch kein Jurist, weshalb ich dir in jedem Falle die Rücksprache mit den zuständigen Behörden empfehle (Berlin & NRW!). Nach §10 Absatz 3 kannst du die Sachkunde und die Verhaltensprüfung bei einer (Zitat §5 Abs. 3) "Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde" ablegen. Da das Tierschutzgesetz Bundesrecht ist, müsste dies auch die berliner Behörden miteinschließen. Zudem hat Berlin bekanntermaßen ja eines der strengsten Hundegesetze in der Bundesrepublik, weshalb ich da gute Chancen sehe, dass du dies auch hier anerkannt bekommst. Trotzdem wie gesagt - Rücksprache halten, der Paragraphen-Dschungel ist ein dichter Urwald!
Falls es vergleichbare Verhaltensprüfungen in Berlin nicht gibt, werden sie dir sicherlich auch keine für NRW abnehmen, dann hätte sich die Frage eh erübrigt, aber mit dem Berliner LHundG kenne ich mich nicht aus! Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.