Beiträge von Wanderfalke2k

    Chris1987 hat recht. In NRW braucht für nicht gelistete Hunde größer als 40cm Risthöhe und/oder 20kg Körpergewicht (die sog. 40/20er Regel für große Hunde) lediglich der Halter des Hundes einen Sachkundenachweis. Auf diesen wird dann unter Vorlage des Sachkundenachweises, der Bescheinigung der Hundehalterhaftpflicht und dem Nachweis über die Chipnummer des Hundes (Heimtierausweis) der Hund beim Ordnungsamt gemeldet. Für nicht Listenhunde bedarf es hier in der Regel keinerlei jedweder Führungszeugnisse oder Nachweise über die sichere Verwahrung daheim.
    Nachzulesen unter §11LHundG

    Hallo,
    unser Junghund (9 Monate) bekommt auch Markus Mühle zu fressen. Von der Menge her haben wir uns zunächst auch recht schwer getan und uns dann langsam rangetastet. Das heißt wir haben mit den 1,2% angefangen und schon in den ersten Tagen festgestellt, dass es viel zu wenig für den Hund war. Er hatte noch massiv Hunger und verlor auch an Gewicht. Inzwischen hält er sein Gewicht bei einer Futtermenge von ca. 2% seines aktuellen Gewichts. Die Empfehlung "bis zu" soll heißen, dass es vom Hund abhängt, denke ich mal, vom Wachstum und von seiner Belastung, sprich, wieviel er tagsüber gefordert wird. Wir wiegen unseren Hund ein- bis zweimal die Woche und gucken, dass er eben nicht abnimmt, aber auch nicht zuviel zunimmt. Am besten du beobachtest die Figur Deines Hundes mittels des "Rippentests" (die Rippen sollten nicht sichtbar, aber gut fühlbar sein). Was die Empfehlung von "bis zu 2,5%" angeht, ich habe mich hier im Forum damals informiert, es können auch ruhig 3% sein... ;)

    Zitat

    Vorgestern an der Ampel, Aaron und Betty am Rad. Ein "Mitwartender" schaut Aaron an und fragt mich:"Was ist das denn für ne Marke?" :headbash:


    Hahaha, bei uns hat es sich auch schon eingebürgert, wenn jemand aus meiner Family mal unseren Hund führen soll, ihn zu fragen "ob er auch mal fahren will" :rollsmile:

    Ich bin beim Durchstöbern des weltweiten Netzes mal auf einen interessanten Artikel zum Thema Handfütterung gestoßen, aus dem ich an dieser Stelle gerne mal einen kurzen Absatz zitieren möchte:



    Quelle: http://www.dobinet.de/mediapoo…ata/Handfuetterung_02.pdf


    Vielleicht versuchst du es ja mal so und gibst dem Hund morgens eine kleine Portion, quasi als "Vorsuppe" :roll:

    Zitat

    Hier haben wir schon eingekauft.
    Der Hundemetzger in Düsseldorf:


    http://www.youtube.com/watch?v=hqBiaHxnifg


    LG
    Sonja



    Laut Homepage (http://www.hundefutterverkauf1.de) haben die auch ein Ladenlokal in Hilden an der Richratherstr. 29 Ecke Talstr.
    falls es für Dich noch interessant ist. Ob es dieses Ladenlokal allerdings tatsächlich schon/noch gibt, weiß ich nicht, aber ich werd demnächst mal dort vorbei fahren! (Bin ich schon unzählige Male.... aber immer nur vorbei und hab da nie drauf geachtet :headbash: )

    Hallo,
    da sich bisher niemand hierzu geäußert hat, bemühe ich mich mal.
    Zunächst gebe ich dir einmal die entsprechenden Paragraphen, die in NRW für Dich zum Tragen kommen, da bei uns zwischen "normalen" großen Hunden(sog. 40/20er Hunde), gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen unterschieden wird. Für dich kommt letzteres wahrscheinlich in Frage.



    Leider bin ichg aber auch kein Jurist, weshalb ich dir in jedem Falle die Rücksprache mit den zuständigen Behörden empfehle (Berlin & NRW!). Nach §10 Absatz 3 kannst du die Sachkunde und die Verhaltensprüfung bei einer (Zitat §5 Abs. 3) "Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde" ablegen. Da das Tierschutzgesetz Bundesrecht ist, müsste dies auch die berliner Behörden miteinschließen. Zudem hat Berlin bekanntermaßen ja eines der strengsten Hundegesetze in der Bundesrepublik, weshalb ich da gute Chancen sehe, dass du dies auch hier anerkannt bekommst. Trotzdem wie gesagt - Rücksprache halten, der Paragraphen-Dschungel ist ein dichter Urwald!


    Falls es vergleichbare Verhaltensprüfungen in Berlin nicht gibt, werden sie dir sicherlich auch keine für NRW abnehmen, dann hätte sich die Frage eh erübrigt, aber mit dem Berliner LHundG kenne ich mich nicht aus! Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.